Düsseldorf. Am Donnerstag, 11. April, wird der Deutsche Bundestag darüber diskutieren, ob vorgeburtliche genetische Bluttests künftig von der Gesetzlichen Krankenversicherung als Regelleistung bezahlt werden sollen. Dazu sagt Präses Manfred Rekowski:
„Behinderung ist kein lästiger Betriebsunfall. Auch Menschen, die Trisomie 21 oder eine andere Behinderung haben, gehören in Gottes Welt. Paare, die vor der schweren Entscheidung stehen, wie es mit der Schwangerschaft angesichts einer möglichen Trisomie 21 weitergehen soll, brauchen keinen Bluttest als Kassenleistung, sondern vor allem einfühlsame Beratung und kompetente Begleitung, auch für die Zeit nach der Geburt. Denn eine menschenwürdige Gesellschaft entsteht nicht durch die Selektion nach Normen, sondern durch eine weitreichende Inklusion der Familien mit behinderten oder kranken Kindern.“
- Dr. Daniel Meier
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