Pressemitteilung

Rekowski: Einigung gibt Zeit, neue Struktur zur Prüfung von Einzelfällen aufzustellen

Rheinischer Präses zum neuen Verfahren in Sachen Kirchenasyl

  • Nr. 57/2015
  • 27.2.2015
  • 2813 Zeichen

Zum Ergebnis des Gespräches zwischen dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche, das heute Mittag in Berlin bekannt gegeben worden ist, hat sich der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Manfred Rekowski geäußert. Bei dem Gespräch ist unter anderem vereinbart worden, dass Ansprechpartner bei den Kirchen und beim Bundesamt sich möglichst früh über einzelne Fälle von Flüchtlingen verständigen sollen, bei denen besondere Härten vorliegen, damit sie vom BAMF noch einmal geprüft werden können. Er begrüße, sagte Rekowski, dass nun bis Herbst Zeit sei, diese neue Kommunikationsstruktur aufzustellen. Das neue Instrument müsse sich dann zunächst in der Praxis bewähren.

Die Verabredungen bestätigten darüber hinaus die Haltung der rheinischen Kirche zum Thema Kirchenasyl, stellte Präses Rekowski fest. „Rheinische Kirchengemeinden gewähren Kirchenasyl als ultima ratio, als letzten Ausweg, wenn trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten eine Abschiebung bevorsteht, die einen Flüchtling einer Gefahr für Leib und Leben aussetzen würde.“ Das Kirchenasyl sei aber angesichts der geringen Zahlen nur ein nebengeordneter Aspekt des Umgangs mit Flüchtlingen – 2014 gab es in der Evangelischen Kirche im Rheinland rund 30 Kirchenasyle.

Bereits im Januar hatte die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, angesichts der prekären Lage an den EU-Außengrenzen und des Flüchtlingselends in Nordafrika die Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik gefordert. Einstweilen seien bis zu einer Überwindung der jetzigen Dublin-Regelungen auf europäischer Ebene bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung sofort folgende Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen umzusetzen, so die Forderung der Landessynode: Familien mit Kindern und Schwangere erhalten die Möglichkeit, ihr Asylverfahren in Deutschland durchzuführen und während seiner Dauer hier bleiben zu können; Familien erhalten die Möglichkeit, ihr Verfahren gemeinsam in Deutschland durchzuführen. Auch Geschwister und volljährige Kinder sind einzubeziehen; eine Abschiebung/Rückführung von Flüchtlingen in andere Länder ist nur dann möglich, wenn menschenrechtliche Standards im Umgang mit Flüchtlingen auch in dem jeweiligen Staat vorausgesetzt werden können.

Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilung zum Kirchenasyl vom 3. Februar 2015

http://www.ekir.de/www/service/pm-kirchenasyl-dient-dem-schutzauftrag-von-kirchen-18570.php