Pressemitteilung

Landessynode wirbt für die Einladung getaufter Kinder zum Abendmahl

Keine Regelung per Kirchengesetz, aber:

  • Nr. 29/2010
  • 4.2.2010
  • 1570 Zeichen

Eine einheitliche, in Kirchengesetzen vorgeschriebene Regelung für die Teilnahme nicht konfirmierter Kinder am Abendmahl wird es in der Evangelischen Kirche im Rheinland zurzeit nicht geben. Das beschloss die Landessynode am Nachmittag. Aber: Presbyterien von Gemeinden ohne ein solches Angebot werden gebeten, diese Öffnung erneut zu beraten und in der Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zu verankern.

Immerhin ist die Teilnahme von Kindern am Abendmahl in der rheinischen Kirche schon lange zulässig: Vor mehr als 20 Jahren wurde diese Praxis erprobt und dann auf Dauer ermöglicht. Da alle Getauften an den Tisch des Herrn eingeladen sind – egal, welche Konfession sie haben und in welcher Lebenssituation sie stehen – sind es auch die Kinder. Dieses Abendmahlsverständnis erlaubt es, dass Kinder das Abendmahl mitfeiern, vorausgesetzt, sie werden ihrem Alter entsprechend darauf vorbereitet und begleitet. Nach dem Beschluss der Landessynode sollen Praxishilfen und -modelle des Kinderabendsmahls (auch aus anderen Gliedkirchen und europäischen Schwesterkirchen) zusammengestellt werden, um die Abendmahlspraxis mit Kindern zu fördern.

Nähere Informationen: „Verantwortlich zum Abendmahl einladen“, beschlossen von der Landessynode 2007, Download im Internet unter www.ekir.de/ekir/559_46407.php
sowie „die Broschüre „Abendmahl mit Kindern (2008)“, anzufordern bei der Arbeitsstelle Gottesdienst, E-Mail gottesdienst@ekir.de oder
www.gottesdienst-ekir.de/files/downloads/ShgdIntkl.pdf