Friedhofsrecht

Für ihre Mitglieder haben die Religionsgemeinschaften kirchliche Friedhöfe errichtet und damit die Bestattungstradition geprägt. Inzwischen ist das Bestattungsrecht staatlich geregelt. Kommunale wie kirchliche Friedhöfe genießen besonderen gesetzlichen Schutz. Friedhofssatzungen werden vom Friedhofsträger erlassen und regeln die Verhältnisse zwischen Friedhofsträger, zum Beispiel einer Kirchengemeinde, und denjenigen, die den Friedhof nutzen. Für die Nutzung der Friedhöfe werden Gebühren erhoben, die in gesonderten Satzungen geregelt sind:

  • Red.
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