
Triers katholischer Bischof Dr. Stephan Ackermann und Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, Leiterin der Abteilung „Theologie und Ökumene“
Römisch-Katholische Kirche
Seither ist viel geschehen - aber auch vieles bis heute offen. 1996 wurde die Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe mit dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier unterzeichnet. Zur Heilig-Rock-Wallfahrt 1996 war die rheinische Kirche offiziell zur Vorbereitung und Durchführung eingeladen - aus EKiR-Sicht eine große Geste ökumenischen Vertrauens und geistlicher Verbundenheit.
Die breite ökumenische Beteiligung an der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 unter dem Motto „Und führe zusammen, was getrennt ist“, das erste Ökumenische Kirchenmusikfest in Trier und das Ökumenische Christusfest 2017 in Koblenz waren Meilensteine auf dem gemeinsamen Weg. Im Reformationsjubiläumsjahr 2017 wurden mit den meisten römisch-katholischen Bistümern im Bereich der EKiR Vereinbarungen, Erklärungen oder Briefe an die Gemeinden unterzeichnet, die zu einer intensiven, nachhaltigen ökumenischen Zusammenarbeit ermutigen. Von der guten Kooperation auf Geemindeebene zeugen rund 30 Gemeindepartnerschaften.
Die EKiR hat zahlreiche Ansprechpartnerinnen und -partner in der katholischen Kirche. Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Aachen und Trier liegen in ihrem Gebiet. Teile des Kirchengebiets erstrecken sich in die Bistümer Münster, Essen und Limburg.
Ökumenische Vereinbarungen 2017
ekir.de / 08.12.2017
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