Kirchenmitgliedschaftsrecht

In aller Regel wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe in einer evangelischen Kirchengemeinde begründet. Die Kirchenmitglieder haben ein Anrecht auf den Dienst der Kirche. Damit sind Gottesdienst, Seelsorge und die Amtshandlungen gemeint – Konfirmation, Trauung, Bestattung. Zu den Rechten der Mitglieder gehören das passive und aktive Wahlrecht für das Presbyterium. Für die Übernahme des Patenamts ist neben der Taufe die Konfirmation notwendig. Außerdem ist die Kirchenmitgliedschaft in der Regel Voraussetzung für den kirchlichen Dienst. Zu den Pflichten gehört die Zahlung der Kirchensteuer. Getaufte Religionsmündige können nach ihrem Austritt aus ihrer bisherigen Kirche durch Aufnahme Mitglied der evangelischen Kirche werden. Infos zum Kircheneintritt gibt es hier.
  • Red.
  • Red.