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Klingelbeutel
Kollekten: Kollektenplan
Wer die Kollektenziele bestimmt
Nach der presbyterial-synodalen Grundordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) bestimmen die Presbyterien zehn, die Kreissynoden drei Kollektenzwecke. Drei Kollekten erfolgen auf Empfehlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), vier auf Empfehlung der Union Evangelischer Kirchen (UEK). Zwölf Mal können Presbyterien bei den sogenannten Wahlkollekten eine Auswahl aus Kollektenzwecken treffen, von denen sie überzeugt sind, dass die Gemeinde diesen Projekten gerne zustimmen kann.
ekir.de / neu / 26.11.2018
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