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Evangelische Kirche erhält neue Rechnungsprüfungsstruktur
Zukünftig wird die Rechnungsprüfung in der rheinischen Kirche von bis zu fünf Rechnungsprüfungsstellen wahrgenommen. Sie sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts und bestehen aus einem Rechnungsprüfungsvorstand und einem Rechnungsprüfungsamt. Mitglieder der Rechnungsprüfungsstellen sind die Kirchenkreise und bei einer Rechnungsprüfstelle die Landeskirche. Die fünf Stellen sollen wie folgt aufgeteilt werden: Bergische Region, Niederrheinische Region, Köln-Bonn-Hessen, Südrhein-Saarland sowie Düsseldorf-Landeskirche. Ein entsprechendes Kirchengesetz beschloss die Landessynode am Vormittag.
Die am 31. Dezember 2010 im Prüfungsdienst tätigen Prüferinnen und Prüfer der Kirchenkreise und des Landeskirchenamtes werden zum 1. Januar 2011 in das Dienstverhältnis der zuständigen Rechnungsprüfungsstellen versetzt. Die privatrechtlich Angestellten und sonstigen Beschäftigen werden in ein Arbeitsverhältnis mit den zuständigen Rechnungsprüfungsstellen übergeleitet.
Die Landessynode 2009 hatte die Kirchenleitung beauftragt, eine unabhängige Rechnungsprüfungsstelle bzw. ein Modell regionaler Prüfstellen auszuarbeiten. „Das Ziel ist, dass wir uns gemeinsam auf die Herausforderungen der nächsten Jahre einstellen und unsere Kräfte durch die Zusammenarbeit bündeln“, sagte Vizepräsident Christian Drägert im Blick auf die geplante Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens.
Hinweis: Dies ist ein archivierter Beitrag vom Donnerstag, 4. Februar 2010. Die letzte Aktualierung erfolgte am Donnerstag, 4. Februar 2010. Grundsätzlich verändern wir Achivbeiträge nicht, ggf. sind einzelne Informationen und Links veraltet.
Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle / 04.02.2010
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