Probedienst (Ausbildung zum Pfarrdienst)

Die Zweite Theologische Prüfung berechtigt zur Teilnahme am zentralen Bewerbungsverfahren zur Aufnahme in den zweijährigen Probedienst (z.A.-Dienst). Der Pfarrer z.A. oder die Pfarrerin z.A. werden durch das Probedienstdezernat einer Kirchengemeinde sowie einer Probedienstmentorin oder einem Probedienstmentor zugeteilt. Der Probedienst schließt mit der Zuteilung der „Anstellungsfähigkeit“ für den Pfarrdienst. Diese beinhaltet die Wahlfähigkeit durch ein rheinisches Leitungsorgan, in der Regel ein Presbyterium. Sofern es nicht sofort zu einer Wahl kommt, wird eine sogenannte „mbA-Pfarrstelle“ übertragen, aus der heraus Bewerbungen auf freiwerdende Pfarrstellen möglich sind.

Bewerbung in den Probedienst und mbA-Stellen

Der Zugang zum Pfarrdienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) erfolgt über ein zentrales Bewerbungsverfahren. Nähere Informationen auf diesen Seiten unter der Webadresse www.ekir.de/mbA

Gemäß Beschluss Nr. 9, Abschnitt III. Nr. 1 der Landessynode 2007 wird der Zugang zum Pfarrdienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland ab 1. Januar 2008 durch ein zentrales Bewerbungsverfahren eröffnet.

Sie finden auf dieser Website die Ausschreibungen der mbA-Stellen für den Personalpool ebenso wie die Ausschreibung der Stellen für das Pfarrdienstverhältnis auf Probe.

Bewerbungen von Personen, denen die Anstellungsfähigkeit für den Dienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland verliehen wurde bzw. die sich um die Aufnahme in den Probedienst der Evangelischen Kirche im Rheinland bewerben können, müssen binnen drei Wochen nach Erscheinen im Kirchlichen Amtsblatt im Landeskirchenamt eingegangen sein.

Die rechtlichen Regelungen zu den Bewerbungsverfahren und zur Möglichkeit der Zuerkennung der Wahlfähigkeit finden Sie in der Rechtssammlung der Evangelischen Kirche im Rheinland in der

Ausschreibung Probedienst-Stellen zum 1. April bzw. 1. Oktober eines jeden Jahres

Die Evangelische Kirche im Rheinland sucht zum 1. April / 1. Oktober eines Jahres bis zu 15 Vikarinnen und Vikare zur Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe. Probedienststellen können in allen Arbeitsfeldern pfarramtlichen Dienstes eingerichtet werden.

Die Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe erfolgt für die Vikarinnen und Vikare, die das zentrale Bewerbungsverfahren für den pfarramtlichen Dienst erfolgreich durchlaufen haben. Einzelheiten zum zentralen Bewerbungsverfahren können auf der Internetseite www.ekir.de/mba eingesehen werden.

Nach Beendigung des Probedienstes und nach Bewährung in diesem Dienst werden diese Theologinnen und Theologen in der Regel unter Begründung eines Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit berufen.

Wir bitten Sie, Ihre Bewerbung (dreifach) an das Landeskirchenamt, Postfach 300339, 40403 Düsseldorf, zu richten. Bewerbungsschluss ist drei Wochen nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt (Eingang im Landeskirchenamt).

Ausschreibung im Kirchlichen Amtsblatt in der Regel im Januar und Juli jeden Jahres

Die nächste Ausschreibung von 12 Probedienststellen erfolgt im Amtsblatt Januar 2019.

Bewerbungen für Probedienst-Pfarrstellen

Ausschreibungen zum 1. April eines Jahres

ca, 15.01.: Ausschreibung von bis zu 15 Probedienststellen im kirchlichen Amtsblatt
drei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt: Ende Bewerbungsfrist (Eingang im Landeskirchenamt !)
bis Anfang März: Bepunktung der Bewerbungsunterlagen für den Probedienst
Mitte März: Bewerbungstage für Probedienststellen für rheinische Vikarinnen und Vikare
bis Mitte Mai: Bewerbungstage für Bewerbungen aus anderen Kirchen bzw. für Personen, die früher ihre Zweite Theologische Prüfung abgelegt haben
Ausschreibungen zum 1. Oktober eines Jahres

ca, 15.07.: Ausschreibung von bis zu 15 Probedienststellen im kirchlichen Amtsblatt
drei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt: Ende Bewerbungsfrist (Eingang im Landeskirchenamt !)
bis Anfang September:  Bepunktung der Bewerbungsunterlagen für den Probedienst
Mitte September:  Bewerbungstag für Probedienststellen für rheinische Vikarinnen und Vikare
bis Ende Oktober: Bewerbungstage für Bewerbungen aus anderen Kirchen bzw. für Personen, die früher ihre Zweite Theologische Prüfung abgelegt haben.

Bewerbungen auf  mbA-Stellen für anstellungsfähige Pastorinnen und Pastoren der Ev. Kirche im Rheinland

Ausschreibungen mbA-Stellen zum 1. August eines Jahres

ca. 15.01.: Ausschreibung von bis zu 5 mbA-Stellen im kirchlichen Amtsblatt
vier Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt: Ende Bewerbungsfrist (Eingang im Landeskirchenamt !)
bis Ende März: Bepunktung der Bewerbungsunterlagen für mbA-Stellen
bis Mitte Mai: Bewerbungstage für mbA-Stellen

Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

Eine vollständige Bewerbungsmappe (die Bewerbungsmappe ist dreifach einzureichen)
Dazu zählen:

  • Ein Lebenslauf mit Lichtbild
  • Ein Bewerbungsanschreiben (max. 1 Seite)
  • Zeugnisse und Urkunden

Fügen Sie dieser Bewerbungsmappe bitte zusätzlich bei:

Ein Motivationsschreiben (max. 1 Seite)

Bitte formulieren Sie einen Text, der Ihre Motivation zum Dienst bei der EKiR erkennen lässt. Dabei können Sie folgende Leitfragen berücksichtigen:

  • Was war ausschlaggebend für meine Berufswahl?
  • Was ist mein Beitrag für die EKiR?
  • Welche Visionen habe ich für die Zukunft der EKiR?
  • Was ist meine persönliche Zielsetzung im pastoralen Dienst?

Zwei Arbeitsproben
Bitte übersenden Sie uns zwei Konzepte von Projekten, die Ihrer Meinung nach besonders gelungen sind. Dabei kann es sich bspw. um ein Konzept einer Predigt oder ein Konzept eines Teamprojektes handeln. (max. 1 Seite je Konzept)

Referenzschreiben
Bitte legen Sie max. 3 Schreiben von Personen bei, die Ihre Arbeitsergebnisse, Ihren Arbeitsstil sowie Sie als Person beurteilen.

Dienstberichte
Sofern Ihnen Berichte über Ihre bisherigen Dienste und Arbeitseinsätze vorliegen, bitten wir Sie, uns diese ebenfalls einzureichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung Ihrer Unterlagen nach Eingang einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir werden uns sobald wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie ggf. zu einem Bewerbungstag ins Landeskirchenamt nach Düsseldorf einladen. An diesem Tag möchten wir Sie gerne persönlich näher kennen lernen. Eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs dieses Tages lassen wir Ihnen rechtzeitig zukommen.Den Text der „Richtlinien für das zentrale Auswahlverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer“ finden Sie hier.

  • Red.
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