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Landeskirchenamt (LKA)

Gegliedert in sechs Abteilungen

Ob Pfarrdienst, Bildung oder Finanzen, Notfallseelsorge, Ökumene oder Kirchenrecht, die Arbeitsbereiche im Landeskirchenamt sind in sechs Abteilungen eingegliedert.

Das Landeskirchenamt (LKA) an der Düsseldorfer Hans-Böckler-Straße. Das Landeskirchenamt (LKA) an der Düsseldorfer Hans-Böckler-Straße.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland führt ihre Aufgabe mit Hilfe des Landeskirchenamtes durch. Die sechs Abteilungen des Landeskirchenamtes sind jeweils drei Dezernate (Ökumene: ein Dezernat) gegliedert.

Die Abteilungen und Dezernate nehmen Aufgaben und Entscheidungen selbstständig wahr, bleiben aber dem Kollegium des Landeskirchenamtes und der Kirchenleitung verantwortlich.

Kollegium des Landeskirchenamtes LupeKollegium des Landeskirchenamtes

Das Kollegium, das Beschlussorgan des Landeskirchenamtes, setzt sich zusammen aus dem Präses, den sechs weiteren hauptamtlichen Mitgliedern der Kirchenleitung sowie sechs Landeskirchenrätinnen und Landeskirchenräten.

Die Abteilung I unter der Leitung von Oberkirchenrat Manfred Rekowski ist zuständig für "Personal".

Die Abteilung II unter der Leitung von Vizepräses Petra Bosse-Huber ist zuständig für "Theologie und Diakonie".

Die Abteilung III unter der Leitung von Oberkirchenrätin Barbara Rudolph ist zuständig für "Ökumene".

Die Abteilung IV unter der Leitung von Oberkirchenrat Klaus Eberl ist zuständig für "Bildung".

Die Abteilung V unter der Leitung von Vizepräsident Christian Drägert ist zuständig für "Recht und Politik".

Die Abteilung VI unter der Leitung von Oberkirchenrat Georg Immel ist zuständig für "Finanzen und Vermögen".

 

 

ekir.de / neu / 20.02.2011



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