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Das entscheidende Gremium
Die Landessynode ist das Leitungsgremium der EKiR. Sie tagt regulär ein Mal im Jahr ungefähr eine Woche in Bad Neuenahr. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten der 38 Kirchenkreise der EKiR, den 38 Superintendentinnen und Superintendenten, drei Theologie-Professoren, den Mitgliedern der Kirchenleitung - die übers Jahr die Geschicke der EKiR verantwortet - sowie einigen berufenen Mitgliedern.
Insgesamt hat die Landessynode damit 219 stimmberechtigte Mitglieder. Diese entscheiden vor allem über Kirchengesetze und den landeskirchlichen Haushalt. Auch die Wahl der Kirchenleitung obliegt der Landessynode.
Der Begriff Synode bedeutet Kirchenversammlung und findet nicht nur für die Landessynode Verwendung. Auf der Ebene des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode - im wesentlichen Abgesandte der Kirchengemeinden - über die Belange des Kirchenkreises.
Aus Anlass der 1. Reformierten Generalsynode in Duisburg im Jahre 1610, also vor 400 Jahren, wird es am 4. September 2010 in der Salvatorkirche in Duisburg eine Sondersynode geben.
Die nächste reguläre Landessynode der EKiR findet vom 9. bis 14. Januar 2011 in Bad Neuenahr statt. Die Predigt im Eröffnungsgottesdienst wird Oberkirchenrat Jürgen Dembek halten.
ekir.de / neu / 30.08.2010
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