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Das entscheidende Gremium
Die Landessynode ist das Leitungsgremium der EKiR. Sie tagt regulär ein Mal im Jahr ungefähr eine Woche in Bad Neuenahr. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten der 38 Kirchenkreise der EKiR, den 38 Superintendentinnen und Superintendenten, drei Theologie-Professoren, den Mitgliedern der Kirchenleitung - die übers Jahr die Geschicke der EKiR verantwortet - sowie einigen berufenen Mitgliedern.
Insgesamt hat die Landessynode damit 219 stimmberechtigte Mitglieder. Diese entscheiden vor allem über Kirchengesetze und den landeskirchlichen Haushalt. Auch die Wahl der Kirchenleitung obliegt der Landessynode.
Der Begriff Synode bedeutet Kirchenversammlung und findet nicht nur für die Landessynode Verwendung. Auf der Ebene des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode - im wesentlichen Abgesandte der Kirchengemeinden - über die Belange des Kirchenkreises.
Die nächste Landessynode der EKiR findet vom 6. bis 11. Januar 2013 in Bad Neuenahr statt. Dann ist die Kirchenleitung zur Hälfte neu zu wählen, auch der oder die Präses ist neu zu wählen. Inhaltlicher Schwerpunkt wird Inklusion als Querschnittsthema sein.
ekir.de / neu / 13.01.2012
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