Landeskirchenamt

Theologie und Ökumene, Personal, Erziehung und Bildung, Recht und Politik sowie Finanzen und Diakonie – die Arbeitsbereiche im Landeskirchenamt sind in fünf Abteilungen gegliedert. Hinzu kommen fünf Stabsstellen.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland erfüllt ihre Aufgaben mit Hilfe des Landeskirchenamts. Operative Aufgaben erledigt das Landeskirchenamt selbstständig. Das Landeskirchenamt bleibt der Kirchenleitung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung verantwortlich. Die Aufgabenverteilung ist in der Dienstordnung für das Landeskirchenamt beschrieben.

Kollegium behandelt Grundsatzfragen

Insbesondere Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und Vorlagen an die Kirchenleitung werden im Kollegium des Landeskirchenamts behandelt. Ihm gehören der Präses, die fünf weiteren hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung sowie die stellvertretenden Abteilungsleiterinnen und -leiter an.

Die fünf Abteilungen des Landeskirchenamts sind jeweils in Dezernate gegliedert. Die aktuelle Abteilungsstruktur gilt seit dem 1. Oktober 2021. Einen Überblick über die fünf Abteilungen und ihre Dezernate mit ihren Hauptaufgaben verschafft das Organigramm. Dort sind auch die sechs Stabsstellen „Gesellschaftliche Verantwortung“, „IT“, „Kommunikation und Medien“, „Vielfalt und Gender“, „Digitalisierung und Projektmanagement“ sowie „Service“ zu finden. Der Geschäftsverteilungsplan gibt detailliert Auskunft über die Aufgabenverteilung im Landeskirchenamt. Dort finden Sie zudem die Kontaktdaten der entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

  • Red.
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