Die nordrhein-westfälische „Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ hat am Mittwoch, 9. September 2026, in Düsseldorf ihre Empfehlungen vorgestellt. Das Expertengremium fordert unter anderem ein eigenständiges Landesaufarbeitungsgesetz, die Einrichtung eines ständigen Betroffenenrates NRW und einer ständigen Landesaufarbeitungskommission. Das Land könne sich nicht auf die Selbstregulierung von Institutionen, Betrieben und Familien verlassen, heißt es in dem Abschlussbericht. „Es muss steuern, kontrollieren, unterstützen und – wenn nötig – selbst aufarbeiten.“
Katja Gillhausen, Leiterin der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung der Evangelischen Kirche im Rheinland (PIA), hat als Mitglied der Kommission selbst an den Empfehlungen mitgearbeitet: „Ich freue mich sehr, dass die gemeinsam erarbeiteten Standards nun dem Landtag übergeben werden konnten. In der interdisziplinär besetzten Kommission mit Expert*innen aus Betroffenenvertretungen, Kirche, Wissenschaft, Sport und Justiz haben wir fast eineinhalb Jahre intensiv um jeden einzelnen Punkt gerungen. Unser gemeinsames Ziel war es, zentrale und klare Anforderungen an eine verlässliche, transparente und konsequente Aufarbeitung klar zu formulieren und gegenüber dem Landtag deutlich zu machen.“
Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Familie
Notwendig seien der Aufbau und die Finanzierung einer flächendeckenden Infrastruktur für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Für öffentliche, freie und private Träger müsse es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht geben, so die Kommission. Auch Betroffenen von sexualisierter Gewalt im privaten Bereich müssten Infrastrukturen zur Aufarbeitung und eine professionelle Begleitung angeboten werden, betont das Expertengremium. Familien und das unmittelbare soziale Umfeld von Familien seien der häufigste Tatkontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie ist keine private Angelegenheit und darf auch nicht länger als solche behandelt werden“, so die Kommission.
Gillhausen: Aufarbeitung mit Betroffenen gemeinsam
„Von besonderer Bedeutung ist für mich die konsequente Beteiligung betroffener Menschen“, sagt Kommissionsmitglied Katja Gillhausen: „Ihre Erfahrungen und ihre Expertise wurden in vielen gesellschaftlichen Bereichen viel zu lange nicht ausreichend einbezogen. Aufarbeitung darf nicht für Betroffene gestaltet werden, sondern muss gemeinsam mit ihnen erfolgen. Künftig muss sichergestellt sein, dass ihr Wissen strukturell verankert wird und sie an Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt werden.“ Ein künftiges Aufarbeitungsgesetz könne sowohl Betroffenen als auch den verantwortlichen Institutionen den notwenigen Rückenwind geben, um verbindliche und einheitliche Standards durchzusetzen. „Jetzt kommt es darauf an, dass man auf politischer Ebene aus den gemeinsam erarbeiteten Standards zeitnah verbindliche gesetzliche Regelungen werden lässt“, so die Leiterin der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
Aufarbeitung darf nicht vom Zufall abhängen
Die Vorsitzende der Kinderschutzkommission des NRW-Landtags, Nina Andrieshen (SPD), nahm die Empfehlungen stellvertretend entgegen und dankte den beteiligten Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Expertise. „Die Empfehlungen stellen noch einmal deutlich klar: Aufarbeitung darf weder vom Zufall abhängen noch als Geste der Wohltätigkeit verstanden werden. Sie ist ein Recht der Betroffenen und eine Verpflichtung staatlicher Akteure – auch des Landes NRW“, erklärt Andrieshen. (mit Material des epd)