Gesetze und Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden Sie Gesetze und Rechtsgrundlagen, die die Arbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland betreffen.

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Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einige Besonderheiten ...

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Stiftungsrecht

Die älteste selbstständige Stiftung im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Stiftung St. Goar, sie stammt aus dem Jahr 765 und dient der Bereitstellung von Pfarrwohnungen, der Gemeindearbeit und der Diakonie. Heute gibt es 90 selbstständige kirchliche Stiftungen in der rheinischen Kirche.

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