Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO)

Die Wirtschafts- und Verwaltungsordnung (WiVO)  regelt die Leitung, Verwaltung und das Finanz- sowie Rechnungswesen von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche. Sie trat ursprünglich im September 2018 in Kraft, wird regelmäßig angepasst und mit Richtlinien ergänzt. Die WiVO sorgt für Transparenz, Verantwortlichkeit und Flexibilität in der Verwaltung – ganz im Geist des Leitmotivs „Leichtes Gepäck“, weniger bürokratisch, stattdessen praxisnah.

In der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung sind an verschiedenen Stellen Muster erwähnt. Dabei kann „Muster“ zum einen eine Empfehlung bedeuten, zum anderen eine vorgeschriebene Form. Die Mustervorlagen zu den verschiedenen Themen der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung finden Sie auf EKiR.intern im Portal der rheinischen Kirche für ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende.

Handbuch WiVO

Was macht ein Kirchmeisteramt aus? Wer führt Aufsicht über wen? Was ist Instandhaltung, was ist Investition? Was gehört in ein Haushaltsbuch? Das Handbuch Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung beantwortet diese und weitere Fragen rund um Leitung und Aufsicht, Verwaltung, Gebäudewesen, Bewirtschaftung und Rechnungswesen.

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FAQ zur WiVO

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anwendung der neuen Wirtschafts-und Verwaltungsverordnung (WiVO).

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