Einen Kulturwandel bei Beratung und Aufsicht, flexible Lösungen nicht nur im Rechnungswesen: Das erläutert das Online-Handbuch zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung in der rheinischen Kirche, das hier verfügbar ist.
Was macht ein Kirchmeisteramt aus? Wer führt Aufsicht über wen? Was ist Instandhaltung, was ist Investition? Was gehört in ein Haushaltsbuch? Das Handbuch zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) beantwortet diese und weitere Fragen rund um Leitung und Aufsicht, Verwaltung, Gebäudewesen, Bewirtschaftung und Rechnungswesen. „Im Handbuch sollen auch alle eine Unterstützung finden, die im Umgang mit Rechtstexten wenig Erfahrung haben“, sagt Kirchenrätin Barbara Füten, Dezernentin im Dezernat 4.2 Kirchenkreise im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es biete Hintergründe und Zusammenhänge für alle Interessierten, vor allem aber für ehrenamtlich Mitarbeitende. Das Handbuch steht online auf ekir.de bereit. Es wird bei Bedarf weiterentwickelt.
Die neue Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung hat die Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen (KF-VO) in der rheinischen Kirche ersetzt. Die Prinzipien bei der Erstellung und für die Praxis lauten: eigenverantwortlich, einfacher und flexibler.
Die WiVO nimmt dabei unter anderem die Ergebnisse des landeskirchlichen Prozesses „Leichtes Gepäck“ auf. Durch die Aufteilung in eine Verordnung und eine Richtlinie soll zudem schneller auf neue Situationen reagiert werden können. Ausgangspunkt für den Rechtstext waren zehn Jahre Erfahrungen mit der kaufmännischen Buchführung im Rheinland.
Von Aufsicht bis Zielorientierung
Bei den Beiträgen zum Thema Leitung und Aufsicht wird im Handbuch hervorgehoben, dass Leitung in der Evangelischen Kirche im Rheinland durch Ziele erfolgt. Es geht es um die Organisation der Gemeinde, das Kirchmeisteramt und weitere Fragen wie zum Beispiel Haftung und Verantwortung sowie den Dienstweg als Form der Kommunikation.
Im Abschnitt zu den allgemeinen Verwaltungsvorschriften geht es unter anderem um die gemeinsame Verwaltung als Dienstleisterin. Unter Bewirtschaftungsgrundsätze wird erläutert, wie ergebnisorientierte Steuerung in der Gemeinde aussehen kann und wie sich kirchliches Vermögen in wirtschaftlicher Hinsicht darstellt. In weiteren Beiträgen werden Eigenbetriebe, Stiftungen, Darlehen, Gebühren und der gemeindeeigene Friedhof thematisiert.
Die Beiträge zur Immobilienbewirtschaftung spannen einen Bogen von Grundstücksgeschäften, Instandhaltung, Gebäudestrategien bis zu Bauprojekten, Architekturwettbewerben und Ausschreibungen. Um den Haushalt im kirchlichen Finanzwesen geht es im Bereich Rechnungswesen. „Verwandt aber nicht gleich“, heißt es dort. Ein wesentlicher Grund dafür, dass sich kaufmännisches und kirchliches Finanzwesen unterscheide, liege im Haushaltsrecht begründet: „Die Aufstellung des Haushalts als hohes Recht von Presbyterium und Synode unterscheidet Kirche vom Unternehmen.“
Die Materialien der Workshops zur WiVO stehen ebenfalls zur Verfügung.