Haushaltsgenehmigungen

Mit der aktuellen Checkliste können Sie selbst feststellen, ob ein Haushalt genehmigungsfähig ist.

Die Haushalte der kirchlichen Körperschaften sind gemäß § 82 Absatz 1 WiVO vor Beginn des Haushaltsjahres dem Aufsichtsorgan zur Genehmigung vorzulegen.

Um die formale und inhaltliche Genehmigungsfähigkeit prüfen zu können, haben wir unten stehende Checkliste entwickelt. Diese kann von allen Körperschaften genutzt werden, entweder um eine Selbsteinschätzung zu erhalten oder um die aufsichtliche Prüfung durchzuführen.

Diese Checkliste ist für die Haushaltsplanung 2024 modifiziert worden.

Download: Checkliste Haushaltsgenehmigungen 

Hinweis: In der Wilken-Software stehen Berichte zur Verfügung, die analog zur Checkliste aufgebaut sind. Damit lassen sich die Zahlen aus der Software entsprechend generieren und passgenau in die Checkliste übertragen.

Wichtig für die Zusendung der Haushalte: eine Mail pro Haushalt (Haushaltsdokument, Checkliste und Bilanz) an die Adresse: lka@ekir.de.