1. Einleitung

Dieses Handbuch zu Organisation, Verwaltung und Wirtschaften in der Evangelischen Kirche im Rheinland soll ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden einen ersten Einstieg in wesentliche Fragestellungen ermöglichen. Weiterführende Links ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung.

Die zugrundeliegenden Regelungen finden sich im Kirchenorganisationsgesetz (KOG), in der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung (WiVO) und in der dazu gehörigen Richtlinie. Alle Gesetzestexte finden sich in der elektronischen Rechtssammlung.

www.kirchenrecht-ekir.de

Die Fragen rund um die Organisation einer Kirchengemeinde sind vor allem im Kirchenorganisationsgesetz enthalten, in das Regelungen der Kirchenordnung und der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung eingeflossen sind. Hier sind die kirchlichen Organe und ihre Zusammensetzung , sowie die Grundlagen des Risikomanagements und der Aufsicht beschrieben.

Die Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung widmet sich vor allem einer Frage: „Wie gehe ich als Kirchengemeinde mit dem mir anvertrauten Geld und den Gebäuden um?“ Sie sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, um die wirtschaftliche Lage einschätzen und gestalten zu können.

Die Richtlinie zu KOG und WiVO (WiVO-RL) nennt die Details.

Überblick

  1. Im Kirchenorganisationsgesetz (KOG) finden sich Regelungen zu den Kirchmeisterämtern (§ 13), zum Handeln der Leitungsorgane und ihren Sitzungen (Teil 4 Abschnitt 1) sowie zur Sicherstellung recht- und zweckmäßigen Handelns (Teil 4, Abschnitt 2).
  2. Allgemeine Verwaltungsvorschriften finden sich im Anfangsteil der WiVO und beschäftigen sich  Mit Qualitätsanforderungen an einzelne Verwaltungsprozesse.
  3. Die „Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze“ in der WiVO gehen dann spezieller auf die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns ein. Sie nennen die Möglichkeiten, in welchen Organisationsformen sich eine Körperschaft betätigen kann. Hier werden auch Vorschriften für Spezialthemen wie zum Beispiel Darlehensaufnahme und -vergabe behandelt.
  4. Ein weiterer Teil der WiVO befasst sich mit der „Immobilienbewirtschaftung“. Dazu gehören neben Vorgaben für den Umgang mit bestehenden Gebäuden auch die Vorschriften für Neubauten.
  5. Der Teil über das „Rechnungswesen“ beinhaltet die Regelungen zum Haushalt, dessen Bewirtschaftungen und schließlich den Jahresabschluss.
  6. Die WiVO gilt für alle Körperschaften der EKiR, also auch für die landeskirchliche Ebene. Im sechsten Teil sind Zuständigkeitsregelungen aus der Vorgängervorschrift aufgegriffen worden.
  7. Der letzte Teil ist den Übergangsvorschriften vorbehalten.
  8. Die Richtlinie zur WiVO und zum KOG enthält zu einzelnen Regelungen Ausführungsbestimmungen und Auslegungshilfen.
  • Yury Shchipakin / Fotolia