2.2 Zielorientiertes Leiten

Kirchengemeinden stehen vor großen Veränderungen: Wie kann es gelingen, gemeinsam den geistlichen Auftrag anzunehmen, sich der Zukunft zu stellen und zu schauen, wie die Kirche auch in Zukunft für die Menschen da sein kann? Wie sammeln Gemeinden zielgerichtet Ideen und wie kann ein Konsens wertschätzend und inspirierend gefunden werden?

Was bedeutet „zielorientiertes“ Leiten?

Auf der Grundlage eines geistlichen Leitungsverständnisses definiert § 3 Absatz 3 der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) einen zielorientierten Leitungsstil. Zentrales Element dieser Leitungsdefinition sind Ziele. Ziele haben die Funktion, die rheinische Kirche und ihren Auftrag gemäß Artikel 1 Kirchenordnung zu gestalten. Sie ermöglichen, den Auftrag in überschaubare Etappen zu gliedern. Sie sind ein Hilfsmittel, um die Arbeit zu strukturieren.

Ziele helfen

  • Wichtiges vom Unwichtigen zu unterscheiden,
  • Entscheidungen klar zu treffen,
  • Ressourcen sinnvoll einzusetzen,
  • sich auf Wesentliches zu konzentrieren.

Ziele sollten vier Aspekte berücksichtigen:

  • Richtung: Wohin soll es gehen?
  • Sinn: Wozu ist es von Nutzen?
  • Kooperation: Mit wem ist es abzustimmen?
  • Aufgabe: Was ist dafür zu tun?

Leiten mit Zielen ermöglicht, vom Reagieren auf Druck von außen zum aktiven Gestalten zu kommen. Ziele ermöglichen eine Antwort auf die Frage, weshalb wir dies oder jenes tun oder lassen. Je klarer ein Ziel vor Augen steht, desto besser können konkrete Ideen zur Verwirklichung entworfen werden. Dabei gehören Ziele und die Planung zur Umsetzung untrennbar zusammen. Durch Planung bleiben Ziele nicht bloße Absicht, sondern es entstehen konkrete Aufgaben.

Zielorientiertes Leiten bedeutet zu klären, welche Mittel erforderlich sind und ob die personellen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind. Ziele leiten zu einer realistischen Einschätzung an, ob etwas machbar ist oder nicht und ob es auch andere Wege zur Umsetzung gibt. Ein Ziel lässt sich besser erreichen, wenn es möglichst wirklichkeitsnah und konkret formuliert ist.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt es sich, Ziele durch fünf Kriterien zu konkretisieren:

  • Quantität: Wie viel?
  • Qualität: Wie gut?
  • Aufwand: Was kostet es?
  • Zusammenarbeit: Mit wem abgestimmt?
  • Termin: Bis wann?

Ziele sind dann am wirksamsten, wenn sie gemeinsam vereinbart werden. Deshalb sieht § 3 Absatz 3 WiVO auch vor, dass alle an einem Prozess Beteiligten durch die Leitung begleitet und gegebenenfalls auch beteiligt werden sollen. Ziele vereinbaren bedeutet auch, dass Zuständigkeiten und Verantwortung geklärt werden müssen. Mitarbeitende müssen wissen, wofür sie zuständig sind, wie der Rahmen gesteckt ist und was sie zur Zusammenarbeit beitragen können. Zum zielorientierten Leiten gehört außer dem Festlegen von Zielen auch, dass das Erreichen der Ziele überprüft wird. Durch die Überprüfung der Ergebnisse wird festgestellt, ob sich der Einsatz der Ressourcen gelohnt hat oder ob etwas verändert werden muss.