In der Evangelischen Kirche im Rheinland sind eine Reihe von Personen vom Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit betroffen. Das sind z. B. die Leitungen der Kirchengemeinden und Einrichtungen, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die beauftragten Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, die Sicherheitsbeauftragten, die Mitarbeiter-vertretung sowie die Beschäftigten, inklusive der Ehrenamtlichen.
Teilweise kennen die Personen ihre Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung im Arbeitsschutz nicht.
Nur wer seine Zuständigkeiten kennt, kann rechtskonform und zielorientiert sowie richtig handeln!
Arbeitgeber
Arbeitgeberverantwortung nehmen in der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Regel die Vorsitzenden der Presbyterien und die Leiter und Leiterinnen der jeweiligen Einrichtungen wahr.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst alle in der Kirchengemeinde/Einrichtung Tätigen. Dazu zählen insbesondere auch alle Ehrenamtlichen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten, einschließlich der Ehrenamtlichen wird von regional zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit (Ortskräften) sichergestellt.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Betriebsarzt/Betriebsärztin
Arbeitsmedizinisch betreut werden die Beschäftigten von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.
Diese haben die Aufgabe, die Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zu unterstützen.
Die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vor Ort mit den jeweiligen Arbeitgebern vorzunehmen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen haben nur eine beratende und unterstützende Funktion. Sie nehmen keine Unternehmerverantwortung wahr!
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Mitarbeitervertretung zusammen!
Sicherheitsbeauftragte
Sie weisen die Verantwortlichen sowie die Kolleginnen und Kollegen auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin. Zudem geben sie Anregungen zur Verbesserung des Arbeits-schutzes.
Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) nimmt die Mitbestimmung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland wahr.
Arbeitsschutzausschuss
Im Arbeitsschutzausschuss werden Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung mit dem Arbeitgeber beraten.
Der landeskirchliche Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens vierteljährlich zusammen.
Beschäftigte
Die Beschäftigten sind verpflichtet, sich sicherheitsgerecht zu verhalten und die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten, damit sie sich und andere nicht gefährden.
Dazu gehört das Befolgen von Arbeitsschutzanweisungen, die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel und betrieblichen Einrichtungen sowie die Benutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung.
Sie haben zudem festgestellte Mängel an die Vorgesetzten zu melden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen können.
Sonstige Beauftragte
Ersthelfer, Brandschutz- und andere Beauftragte übernehmen ihre speziellen Aufgaben gemäß den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Regeln.
Staatliche Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften
Die Einhaltung der einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln werden durch die Gewerbeaufsicht oder die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sowie die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften überprüft.