Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bei Veranstaltungen

Die Sommerzeit eignet sich gut für Feste und Feiern unter freiem Himmel. Auch in Kirche und Diakonie finden eine Reihe von Veranstaltungen statt: Gemeindefeste, Konfirmationen, Taufen, Kita- und Jahresfeste sowie Tage der offenen Tür zählen dazu. Meistens werden bei diesen und anderen Veranstaltungen im Jahr Fotos angefertigt. Doch was gilt es für Gemeinden, Kirchenkreise, kirchliche und diakonische Einrichtungen zu beachten, wenn sie Fotos anfertigen, die in der Tagespresse, im Gemeindebrief oder auf der Internetseite erscheinen sollen? Was ist zulässig, welche Rechte gilt es zu wahren und wann ist eine Einwilligung von den abgebildeten Personen zur Veröffentlichung der Fotos notwendig?

Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bei Veranstaltungen zusammengefasst.

  • Red.
  • Sara Kurfeß / Unsplash