Für die kirchlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es eine wichtige Aufgabe die Arbeitsplatzsituation so zu gestalten, dass ihre beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden sicher und gesund arbeiten können. Für einen erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz spielen Information, Prävention und Beratung eine entscheidende Rolle.
Die Verantwortung für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei den Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Einrichtungen. Der Schutz gehört zur Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden.
Hilfen der Fachstelle und von Berufsgenossenschaften
Die von der Evangelischen Kirche im Rheinland bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten, unterstützen und helfen den Verantwortlichen auf Augenhöhe. Informationen in Form von Broschüren, Flyern und Lehrgängen bieten Hilfen zum Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation. Diese Unterstützung kommt von der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) und den Berufsgenossenschaften, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) .
Den Mitarbeitendenvertretungen kommt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenfalls eine bedeutende Rolle zu. Sie sind das Bindeglied zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Fachkräften, Arbeitgeberinnen Arbeitgebern. Erst das Zusammenspiel aller Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglicht vorausschauendes Handeln in allen Arbeitsbereichen.