Die EKD hat mit der VG Wort einen Pauschalvertrag zur Betreibervergütung abgeschlossen. Hier steht das Merkblatt zum Download bereit.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat mit der VG Wort einen Pauschalvertrag zur Betreibervergütung für Kirchen abgeschlossen.
Für das Kopieren in Gemeinden gilt:
Das Kopieren von Texten und Bildern für den Gottesdienst, die kirchengemeindliche Arbeit (z.B. Konfirmandenunterricht, Seniorentreffen) und für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ist über einen neuen Pauschalvertrag zwischen den Kirchen, der VG Wort und der VG Bild-Kunst abgegolten.
Es besteht für Vervielfältigungsgeräte in Kirchengemeinden und entsprechenden Verwaltungseinheiten, mit denen Kopien für die genannte Arbeit erstellt werden, keine separate Zahlungsverpflichtung.
Für andere in Kirche relevante Bereiche (z.B. Kindertagesstätten) sind die Verhandlungen mit der VG Wort noch nicht abgeschlossen.
Kopieren in Hochschulen und Bibliotheken
Für den Bereich der Hochschule und Bibliotheken ließ sich keine pauschale Regelung verhandeln. Es findet der Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c Urhebergesetz Anwendung.
Einzelheiten zu den neuen Bedingungen können dem Merkblatt zur Betreibervergütung für Kirchen der VG-Wort entnommen werden.
VG Wort
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen mit dem Ziel die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche seiner Mitglieder treuhänderisch wahrzunehmen. So stellt die VG Wort etwa sicher, dass Autoren und Verlage für die Nutzung ihres geistigen Eigentums (zum Beispiel durch Erstellen von Kopien) eine angemessene Vergütung erhalten. Die vereinnahmten Gelder werden anschließend nach festgelegten Plänen verteilt. Die EKD hat für gewisse Formen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken mit den jeweiligen Ansprechpartnern (zum Beispiel auch mit der GEMA) Pauschalverträge geschlossen.