Datenschutz: Taufe und Konfirmation

Hier finden Sie Muster für Informationen gemäß § 17 DSG-EKD und Einwilligungserklärungen rund um Taufe und Konfirmation.

Von Firmen, Behörden, Ärzten und Vereinen ist eine Vielzahl an Schreiben mit Informationen gemäß der Datenschutzgrundverordnung verschickt worden. Diese Schreiben sollen sie sie als Bürgerinnen, Kunden, Patientinnen oder Mitglieder darüber informieren, wozu ihre personenbezogenen Daten genutzt werden, ob sie an Dritte weiter gegeben werden, wann sie wieder gelöscht werden und welche Rechte sie als betroffene Person besitzen.

Auch das kirchliche Recht kennt diese Informationspflicht. Die Informationen sind allerdings nur auf Verlangen zu geben. Auf Verlangen bedeutet, dass die Informationen griffbereit sein müssen. Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) empfiehlt, sie proaktiv zu geben. Dieses Vorgehen ist Menschen aus anderen Kontexten bekannt und es bildet Vertrauen, wenn die kirchliche Praxis entsprechend gehandhabt wird.

Personenbezogene Daten bei Taufe und Konfirmation

Auch bei der Taufe und bei der Konfirmation eines Kindes werden von den Eltern personenbezogene Daten erhoben. Sie sind notwendig, um die jeweilige Amtshandlung durchführen und im Gemeindeverzeichnis vermerken zu können sowie um mit den Eltern in Kontakt zu treten.

Das Landeskirchenamt hat Muster mit Textbausteinen für die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht und für die Anmeldung zur Taufe entworfen. Sie können genutzt werden, um Erziehungsberechtigte über die Verwendung  ihrer personenbezogenen Daten und die ihres Kindes gemäß § 17 des Kirchengesetzes über Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) zu informieren.

Veröffentlichung von Fotos

Die Muster enthalten auch Einwilligungserklärungen zur Veröffentlichung von Fotos. Zum Beispiel für ein Gruppenfoto der Konfirmandinnen und Konfirmanden im Gemeindebrief.

Diese Muster können Anhand der Textbausteine auf die Praxis der Kirchengemeinde angepasst werden. Weitere Muster für andere Themen in der Gemeinde sind geplant. Durch die Reform des Datenschutzrechts sind offene Fragen entstanden, die gegebenenfalls eine Anpassung der Muster erforderlich machen.

Mehr zum Thema

Download: Muster mit Textbausteinen für die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht

Download: Muster mit Textbausteinen für die Anmeldung zur Taufe

Das Muster enthält ebenfalls Textbausteine für Menschen, die der Gemeinde nicht zugehörig sind, aber über E-Mail informiert werden könnten. Hier ist über die Informationspflicht hinaus deren Einwilligung nötig. Eine Einwilligungserklärung ist dem Muster daher ebenfalls angefügt.

Möchten Sie die E-Mail-Adressen, die Sie während der Anmeldung zum Konfirmandenunterricht bzw. während eines Taufgesprächs erhoben haben, für Informations-E-Mail zum Gemeindeleben nutzen, können  Sie hier ein Muster zur Informationspflicht gemäß § 17 DSG-EKD herunterladen.

  • ekir.de
  • epd-bild/Rainer Oettel