Suchen Sie nach einem Unfall zuerst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf, wenn aufgrund der Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder mit einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen ist (siehe Paragraf 4 Heilverfahrensverordnung).
Bundesweit sind circa 3.800 Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte niedergelassen oder an Krankenhäusern und Kliniken tätig. Sie verfügen über eine hohe unfallmedizinische Expertise und über besondere apparative und diagnostische Möglichkeiten und sind daher der ideale Ansprechpartner bei Verletzungen auf orthopädisch-chirurgischem Fachgebiet. Dadurch erhalten Verletzte sofort eine fachkompetente Untersuchung, Erstversorgung und Behandlung mit dem Ziel einer zügigen und möglichst vollständigen Genesung.
Wo sich die nächstgelegene Durchgangsärztin oder der nächstgelegene Durchgangsarzt befindet, können Sie zum Beispiel den Notfallblättern in Ihrem Dienstgebäude entnehmen. Diese sind in der Regel an den Stellen im Haus angebracht, an denen sich Erste-Hilfe-Koffer befinden. Auch auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie Durchgangsärztinnen und –ärzte in Ihrer Nähe.
Weitere Details entnehmen Sie der Heilverfahrensverordnung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 30 bis 46 BeamtVG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV)
- Heilverfahrensverordnung (HeilVfV)