Für die Unterstützung des Presbyteriums einer Kirchengemeinde gibt es auf kreiskirchlicher Ebene Synodalbeauftragte für verschiedene Arbeitsbereiche, zum Beispiel für die Fortbildung von Presbyterien (kurz: Presbyterfortbildung).
Synodalbeauftragte können eine große Bandbreite von Aufgaben übernehmen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Betätigungsfeldern/Aufgaben für eine Synodalbeauftragung für Presbyterfortbildung – wichtig ist dabei, dass es sich um eine Auflistung von möglichen Betätigungsfeldern und Aufgaben handelt und nicht um ein Pflichtenheft:
- Ermittlung des Fortbildungsbedarfs von Presbyterien
- Planung eines Programms für die Fortbildung von Presbyterien, das u. a. folgende Elemente enthält:
- Grundkurs über zwei Tage für neu gewählte Presbyterinnen und Presbyter: Grundaufgaben im Presbyterium, Kommunikationskultur im Presbyterium, Rolle und Vorbildfunktion der Presbyterin/des Presbyters in der Gemeinde, eigenes geistliches Leben, Amt und Privatleben, Seelsorge für Presbyterinnen und Presbyter, Organisation der Gemeinden des Kirchenkreises
- Fortbildungen, die über die Verfassung und die Gesetze und Ordnungen unserer Kirche informieren (Kirchenordnung, Verwaltungsordnung, Pfarrdienstgesetz der EKD), Informationen über das Organigramm der Evangelischen Kirche im Rheinland und ihre Verortung in der EKD und in Kirchenbünden, „Was gilt in der ev. Kirche?“, kirchliches Haushaltrecht, Fortbildungen, die der Stärkung der theologischen und geistlichen Kompetenz der Presbyterinnen und Presbyter bzw. des Gremiums als Ganzen dienen
- zielgruppenorientierte Fortbildungen für Kirchmeister*innen, Jugendpresbyter*innen, Personalbeauftragte bzw. -kirchmeister*innen, Baukirchmeister*innen, Diakoniebeauftragte bzw. -kirchmeister*innen
- zielgruppenorientierte Fortbildungen für Presbyterinnen und Presbyter, die in Ausschüssen mitarbeiten (Diakonie, Finanzen, Gottesdienst und Theologie, Bauen, Umwelt, Personal, Ökumene, Kindergarten)
- Kontakt zu (besonders den neu gewählten) Presbyterinnen und Presbytern
- Ausstellung von Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungen von Presbyterien
- jährliches Treffen mit den gemeindlichen Beauftragten zum Erfahrungsaustausch
- Kontakt zum landeskirchlichen Dezernat für die Fortbildung von Presbyterien
- Teilnahme an den von der Landeskirche veranstalteten jährlichen Synodalbeauftragten-Tagungen,
- Teilnahme an Fortbildungen, welche die Landeskirche für die Synodalbeauftragten anbietet
Nachzulesen ist das in den Richtlinien für die Fortbildung von Presbyterien.