Das Steuerrechtsänderungesetz 2015 hat die umsatzsteuerliche Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu geordnet. Demnach sind jPöR, soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage handeln, stets Unternehmer und ihre Leistungen sind als umsatzsteuerbarer Umsatz den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterworfen. Sie gelten nur dann nicht als Unternehmer, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, das heißt, wenn sie auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung tätig werden und diese Privilegierung nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Um die Gliedkirchen bei dem Systemwechsel zu unterstützen, hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Handreichung und Information zum Umgang mit § 2b Umsatzsteuergesetz herausgegeben. Sie stellt komprimiert die neue Rechtslage dar und ordnet typische Sachverhalte im Rahmen eines Katalogs. Darüber hinaus enthält die Handreichung praktische Hinweise für die erforderlichen Maßnahmen.
Bitte beachten Sie: Die Information gibt die Interpretation der relevanten steuerrechtlichen Bestimmungen und gegebenenfalls die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie Verfügungen der Finanzverwaltung wieder. Die Ausführungen beruhen auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Erstellung dieser Information. Auf künftige Änderungen in der rechtlichen Beurteilung wird nicht hingewiesen.