Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge

  • Hilke Wiegers

Für öffentlich-rechtlich Beschäftigte ist eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge möglich.

Bei einer Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstgeber, dass ein Teil Ihrer Bruttobesoldung als betriebliche Altersvorsorge in die Entgeltumwandlung fließt. Als Höchstbetrag sind 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung festgelegt. Die Entgeltumwandung ist steuerfrei und mindert Ihr steuerpflichtiges Brutto. Da es sich bei dieser Entgeltumwandlung um eine freiwillige Versicherung handelt, verringert diese „Rente“ nicht Ihre Versorgungsbezüge. Die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge erfolgt im Wege einer freiwilligen Versicherung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen. Erst nach Abschluss der freiwilligen Versicherung mit der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) kann der monatliche Beitrag bei Ihrer Besoldung berücksichtigt werden. Senden Sie hierzu bitte eine Kopie Ihres Vertrages an den für Sie zustädigen Besoldungsmitarbeitenden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die KZVK.