> > Wofür ist Statistik überhaupt notwendig?
> Wie kann ich statistische Daten konkret für meine Gemeinde nutzen?
> Wann sollte sich das Presbyterium mit statistischen Daten der Gemeinde auseinandersetzen?
> Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Erhebung von Statistiken?
> Welche Folgen hat es, wenn eine Gemeinde keine Daten für die Statistik liefert?
> Warum holt sich die Landeskirche nicht die notwendigen Daten für die Statistik selbst aus den vorhandenen IT-Systemen?
> Wie können Abläufe vor Ort so gestaltet werden, dass sich Daten mit möglichst geringem Aufwand liefern lassen?
> Bilden Zahlen die Wirkung und Qualität kirchlicher Arbeit wirklich ab?
> Warum werden Daten abgefragt, die für die augenblickliche kirchliche Situation überhaupt nicht mehr relevant sind?
> Warum wurden Daten während der Corona-Pandemie abgefragt, die für diesen Zeitraum nicht relevant waren?
Wofür ist Statistik überhaupt notwendig?
Statistiken dienen dazu, komplexe Zusammenhänge erkennbar zu machen und zu analysieren. Während einzelne Personen nur die Vorgänge in ihrem direkten Umfeld wahrnehmen und daraus schlussfolgern können, hilft die Statistik bei der objektiven Einordnung von Vorgängen und Entwicklungen in einen Gesamtzusammenhang.
Statistiken haben dabei immer zwei Haupt-Adressaten: Die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit, der eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Rechenschaft schuldig ist.
Oder schöner: „Um Gottes Gedanken zu verstehen, müssen wir Statistiken studieren, denn sie messen seine Absichten“ (Florence Nightingale)
Wie kann ich statistische Daten konkret für meine Gemeinde nutzen?
Mithilfe statistischer Daten kann ein Presbyterium Entwicklungen in der Gemeinde verfolgen und einschätzen, inwiefern sich diese von anderen Gemeinden unterscheiden. Aus den Ergebnissen lassen sich anschließend Handlungsoptionen ableiten. Wenn beispielsweise die Anzahl der Taufen pro Jahr im Vergleich mit anderen Gemeinden drastisch zurückgeht, kann das Presbyterium nach den Gründen forschen und Ideen entwickeln, wie die Anzahl wieder erhöht werden kann. Zum Beispiel, indem es gezielt auf junge Familien zugeht, verstärkt mit den evangelischen Kintertagesstätten im Gemeindegebiet zusammenarbeitet oder besondere Formate für Tauffeste anbietet. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinde oder des Kirchenkreises können statistische Daten als Grundlage für wichtige Botschaften dienen, etwa bei Gesprächen mit örtlichen Pressevertretern.
Wann sollte sich das Presbyterium mit statistischen Daten der Gemeinde auseinandersetzen?
Es ist ratsam, sich mindestens einmal im Jahr Zeit mit (ausgewählten) statistischen Daten der Gemeinde zu beschäftigten. Als Rahmen bietet sich dafür die Presbyteriumssitzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss an.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Erhebung von Statistiken?
Die Statistiken, die von Seiten der Evangelischen Kirche im Rheinland erhoben werden, sind in historisch und politisch unterschiedlichen Ausgangssituationen entstanden.
Die Statistik „Kirchliches Leben“ beruht auf einem Beschluss der Kirchenkonferenz und des Rates der EKD; die fachlichen Details werden in der zuständigen Referentenkonferenz der EKD festgelegt. Die letzte grundlegende Änderung wurde 1996 beschlossen. Beschlüsse für Vorgänger-Erhebungen gehen bis ins Jahr 1861 zurück. Die Ausweitung der Statistik auf die übergemeindliche Ebene hat die Kirchenleitung 2025 beschlossen.
Grundlage für die Personalstatistik ist das Personalplanungsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland
Die EKD-Kirchengebäudestatistik geht auf einen Beschluss der Kirchenkonferenz der EKD von 2007 zurück. Dieser sieht vor, dass die Gebäudeerhebung jährlich stattzufinden hat. Die ergänzend hierzu abgefragten Punkte hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland festgelegt, um die Gesamtheit der kirchlichen Gebäude im Blick zu behalten. Zuvor gab es Gebäudestatistiken nach dem Umfang der EKiR-Erhebung in größeren Abständen.
Der Presbyteriumswahlstatistik liegt keine besondere gesetzliche Regelung zugrunde. Die Auswertung wird mindestens seit 1956 (ältester Aktenbestand im Archiv) im Einvernehmen mit der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Die Festlegung der abzufragenden Punkte erfolgt derzeit im „Runden Tisch Presbyteriumswahlen“.
Die Statistik zur Zusammensetzung von Kreissynoden und Presbyteriumsvorsitz hat das Landeskirchenamt 2004 auf Vorschlag des damaligen Frauenreferates festgelegt.
Die Statistik zur Gewaltschutzrichtlinie hat das Kollegium des Landeskirchenamtes 2024 auf Antrag des Beteiligungsforums der EKD beschlossen.
Welche Folgen hat es, wenn eine Gemeinde keine Daten für die Statistik liefert?
Eine belastbare Statistik lebt davon, dass alle die entsprechenden Daten liefern. Wird dies nicht getan, werden die Daten zunächst vom Arbeitsbereich Statistik im Landeskirchenamt geschätzt. Wenn die Daten eines ganzen Kirchenkreises als geschätzt anzusehen sind, werden diese nicht veröffentlicht, aber im Hintergrund eingerechnet. Irgendwann kommt jedoch der Punkt, wo man sagen müsste: Auch das Ergebnis für die Landeskirche ist nicht mehr vertretbar zu veröffentlichen.
Damit würde ein wichtiges Instrument für Planung und Kommunikation nach außen entfallen.
Warum holt sich die Landeskirche nicht die notwendigen Daten für die Statistik selbst aus den vorhandenen IT-Systemen?
Die Landeskirche greift überall dort auf Daten zurück, wo dies ohne Beteiligung der Kirchengemeinden möglich ist. Durch die Bereitstellung verschiedener Tools und Software unterstützt der Arbeitsbereich Statistik im Landeskirchenamt genau genommen die Kirchengemeinden und Kirchenkreise dabei, Daten direkt aus der IT zu gewinnen. Das ist so bei den Kirchenbuchdaten für die Statistik „Kirchliches Leben“ und bei der Personalstatistik. Dennoch muss immer noch eine sachkundige Person vor Ort einen Blick auf die Daten werfen, um Fehler zu vermeiden. Dort, wo keine Daten in elektronischer Form vorliegen (z.B. bei Gebäuden), müssen die Daten zwangsweise händisch vor Ort erhoben werden. In diesem Fall wird aber sowieso nur eine Veränderungs-Erhebung durchgeführt.
Wie können Abläufe vor Ort so gestaltet werden, dass sich Daten mit möglichst geringem Aufwand liefern lassen?
a) Zuständigkeit: Legen Sie fest, wer im Kirchenkreis die grundsätzliche Aufgabe für den Bereich Statistik hat. Diese Person kann Informationen in die Kirchengemeinden geben, Probleme aufgreifen und für alle klären sowie hilfreiche Tipps geben.
b) Vorbereitung: Erheben Sie die Daten laufend. Die Erhebungen ändern sich nicht ständig. Die Erhebung „Kirchliches Leben“ ist in ihren Grundzügen seit 1996 unverändert.
c) Nutzung aller zur Verfügung gestellten Hilfsmittel: Stellen Sie sicher, dass landeskirchliche Informationen bei denen ankommen, die die Daten eingeben. Schauen Sie regelmäßig auf die jeweilige Begleitseite im Portal (EKiR.intern). Dort werden auch zwischenzeitlich auftauchende Probleme abgehandelt.
d) Pragmatismus: Eine Statistik ist kein Rechenschaftsbericht. Deshalb unterliegen die Statistik-Daten der Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland auch der Geheimhaltung. Bei aller notwendigen Sorgfalt: Niemand soll sich selbst bei Problemen der Datenbeschaffung eine Genauigkeit auferlegen, die niemand verlangt.
Bilden Zahlen die Wirkung und Qualität kirchlicher Arbeit wirklich ab?
Die Messbarkeit von Qualität und Wirkung kirchlicher Arbeit wird niemals ganz gelingen können. Das, was sichtbar ist, liefert trotzdem wichtige Erkenntnisse. Wenn eine Gemeinde einen hohen Gottesdienstbesuch zu verzeichnen hat und überproportional viele Amtshandlungen, dann liegt der Schluss nahe, dass die Angebote der Gemeinde offenbar sehr gut ankommen und sie viele Menschen damit anspricht.
Klar ist aber auch, dass statistische Ergebnisse immer interpretierbar sind und auch interpretiert werden müssen.
Warum werden Daten abgefragt, die für die augenblickliche kirchliche Situation überhaupt nicht mehr relevant sind?
Ein wesentlicher Wert von Statistik liegt darin, dass über einen langen Zeitraum immer die gleichen Daten abgefragt werden. Daher ist sorgfältig zu überlegen, ob eine Veränderung der Abfrage erfolgen soll. Dies geschieht u. a., wenn sich zeigt, dass sich ein Bereich, wie zum Beispiel der Kindergottesdienst, so stark verändert, dass eine andere Form der Abfrage gewählt werden muss.
Vorsicht ist geboten, wenn aus einer subjektiven Wahrnehmung heraus gefolgert wird, dass bestimmte Daten nicht mehr erhoben werden müssten. So gab es etwa Rückmeldungen, die die Notwendigkeit infrage stellten, die Anzahl der Karfreitagsgottesdienste 2020 zu ermitteln. Diese hätten aufgrund der Corona-Pandemie sicher nicht stattgefunden. Aber erst Statistiken sind in der Lage, solche Erkenntnisse überhaupt zu gewinnen. In dem beschriebenen Fall belegten die erhobenen Daten das Gegenteil.
Wenn es um Erprobungen oder bestimmte Projekte geht, die sehr individuell in einer Region oder einer Gemeinde stattfinden, empfiehlt es sich, eine eigene Erhebung speziell hierfür zu erstellen. Es steht allen frei, für den eigenen Kirchenkreis oder die eigene Kirchengemeinde Statistiken mit abweichender Fragestellung durchzuführen. Auf eine Plausibilität zu den Ergebnissen der landeskirchlichen Statistik sollte allerdings geachtet werden.
Warum wurden Daten während der Corona-Pandemie abgefragt, die für diesen Zeitraum nicht relevant waren?
Gerade durch Statistik lässt sich erst ermitteln, dass Daten ggf. nicht mehr relevant sind. Die Erhebung von Daten während der Corona-Pandemie ermöglicht es jetzt, festzustellen, in welchen Bereichen Abbrüche in besonderem Maße erfolgt sind. Hieraus können Handlungsoptionen entwickelt werden. Außerdem können veränderte Fragestellungen in einer Erhebung mit Vollständigkeits-Anspruch, die also auch Ergebnisse bis zur Kirchenkreisebene erzeugt, kurzfristig gar nicht umgesetzt werden. Um besondere Aspekte des Kirchlichen Lebens in dieser Zeit zu dokumentieren, führten andere Stellen mehrere Erhebungen durch, die aber aus o.g. Gründen nur Ergebnisse auf Ebene der Landeskirche oder der EKD liefern konnten.