Neufassungen und Änderungen von Friedhofssatzungen: Diese Unterlagen sind für das Prüfverfahren einzureichen.
Gemäß § 11 Absatz 1 der Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 15. Juli 2011 ist für die Erstellung von Friedhofssatzungen die vom Landeskirchenamt beschlossene Muster-Friedhofssatzung in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. Hierbei sind abweichende Regelungen gesondert zu begründen.
Um das bisher sehr aufwendige Prüfungsverfahren zu vereinfachen und entsprechende Bearbeitungszeiten zu verkürzen, können zukünftig nur noch Anträge bearbeitet werden, die in der hier nachfolgenden Form eingereicht werden. Der wortwörtliche Vergleich einer eingereichten Satzung mit der Mustersatzung benötigt einen unnötigen und extrem hohen Zeitaufwand, der dadurch vermieden werden kann.
Notwendige Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen mit dem Antrag auf Genehmigung der Friedhofssatzung einzureichen:
- drei Ausfertigungen der neuen Satzung (2 Unterschriften und Siegel),
- eine Ausfertigungen des Beschlussbuchauszuges (unterschrieben und gesiegelt) und
- eine Ausfertigung der bisherigen Satzung.
Nunmehr ist zusätzlich
- die ausgefüllte Synopse vorzulegen (siehe Muster), in der Abweichungen von der Mustersatzung farblich markiert sind. In der dritten Spalte „Begründung“ ist zu erläutern, warum diese Abweichung erforderlich ist.
Die detaillierten Schritte zur Erstellung der Synopse und den Darstellungsformen sind in unserer Mustervorlage erläutert.
Download: Detaillierte Anleitung zur Erstellung der Synopse
Hinweis
Bitte beachten Sie: Eine Neufassung einer Satzung erfolgt nur, wenn umfangreiche Änderungen vorgenommen worden sind. In den meisten Fällen ist eine Satzungsänderung ausreichend. Dies ist in der Regel der Fall, wenn maximal zwei Drittel der Regelungen zu ändern sind.