Qualifikationen, Zugänge, Ausbildung und Eingruppierung

Die Zugänge zum gemeindepädagogischen Arbeitsfeld sind vielfältig, wobei immer ein pädagogischer Abschluss die Grundlage bildet. Eine Anstellung ist sowohl mit einem Fachschulabschluss als auch mit einem Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) möglich.

Abschlüsse

Folgende Abschlüsse werden innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Berufsgruppe 1.1 anerkannt:

Staatliche Abschlüsse:

  • Erzieher*in
  • Sozialpädagogik
  • Heilpädagogik
  • Soziale Arbeit
  • Kindheitspädagogik

Kirchlich anerkannte gemeindepädagogische Abschlüsse (je nach Ausbildungsstätte):

  • Diakon*in
  • Gemeinde- oder Religionspädagogik
  • Missionarische Ausbildung

Die kirchlichen Abschlüsse müssen die Kriterien der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen, um innerhalb der rheinischen Kirche anerkannt zu werden.

Weitere Abschlüsse bedürfen einer Prüfung durch das Landeskirchenamt. Dazu einfach die Nachweise über die Abschlüsse, ggf. einen Lebenslauf und Nachweise über die Ausbildungsinhalte per Mail an gemeindepädagogik@ekir.de schicken.

Eingruppierung

Die Eingruppierung erfolgt je nach Abschlussgrad. Es wird unterschieden in Fachschulabschlüsse und Hochschulabschlüsse. Zusätzlich können Personen mit einer Doppelqualifikation höher eingruppiert werden. Die Grundlage für die Eingruppierung bildet der „Allgemeiner Entgeltgruppenplan zum BAT-KF“ (AEGP-BAT-KF).

Doppelqualifikation Gemeindepädagog*in

Die Berufsbezeichnung Gemeindepädagog*in im Sinne der Evangelischen Kirche in Deutschland, tragen Personen mit doppelter gemeindepädagogischer Qualifikation, bestehend aus:

einem Diplom- oder Bachelorstudienabschluss in den Studiengängen „Soziale Arbeit“, „Sozialpädagogik“ oder „Heilpädagogik“ an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule

und

einem Diplom- oder Bachelorstudienabschluss in den Studiengängen „Gemeindepädagogik“ oder „Religionspädagogik “ an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule.

Die Abschlüsse können auch im Rahmen eines integrierten Studiengangs erworben werden, wenn dieser Studiengang eine Studiendauer von mindestens acht Semestern vorsieht (§3 OgdM). Eine EKD-weite Übersicht über die Anerkennung von Abschlüssen finden Sie hier. Die Anerkennung der Doppelqualifkation erfolgt durch das Landeskirchenamt. Dazu einfach die Nachweise über die Abschlüsse per Mail an gemeindepädagogik@ekir.de schicken, dann bekommen Sie eine Urkunde über die Anstellungsfähigkeit ausgestellt.

Vergütungsrechtliche Gleichstellung mit Gemeindepädagog*innen

Personen mit folgenden Abschlüssen werden vergütungsrechtlich genauso wie Gemeindepädagog*innen eingruppiert, dürfen aber trotzdem nicht den Titel Gemeindepädagog*in tragen:

  • Diakon*innen + Aufbauausbildung oder Fachhochschulabschluss
  • Mitarbeitende mit missionarischer Ausbildung + Aufbauausbildung oder Fachhochschulabschluss

Aufgaben als Ordinierte

Personen, die als berufliche Prädikant*innen der EKiR bestellt sind und zur einem bestimmten Anteil Aufgaben als Ordinierte (öffentliche Wortverkündigung, Verwaltung der Sakramente, Seelsorge) ausüben, werden höher eingruppiert.

Ausbildung und Weiterqualifizierung

Informationen rund um die Ausbildung und die Weiterqualifizierung in kirchlichen Abschlüssen finden Sie hier.

  • Unsplash/Annie Spratt
  • Johanna Sauerbier
  • Referentin für Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (Dezernat 2.2 Personalentwicklung)
  • gemeindepaedagogik@ekir.de