Gerechtigkeit ist ein Kernthema der Kirche und des Glaubens. Geschlechtergerechtigkeit gehört ebenso dazu wie die Wertschätzung und Förderung von Vielfalt. Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt sich dafür ein, dass sowohl Inhalte als auch Strukturen der kirchlichen Arbeit Menschen jeglichen Geschlechts gleichermaßen berücksichtigen.
Dies umfasst u.a. folgende Aspekte:
- die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes
- die Verwendung einer diskriminierungsfreien Sprache
- die möglichst diverse Besetzung von Gremien
- die diskriminierungsfreie Durchführung von Personalauswahlverfahren
Die Stabsstelle Vielfalt und Gender der Evangelischen Kirche im Rheinland steht für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Regelungen fördern die Verbesserung von Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit. Seit 2001 ist in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ regelt unter anderem:
- die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache
- die Erstellung von Förderplänen zur Geschlechtergerechtigkeit
- die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- die Bestellung und Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten
Die Gender- und Gleichstellungsstelle hat Schulungsmaterialien und weitergehende Informationen zum Gleichstellungsrecht erstellt, sie finden sich im Downloadbereich.
Gleichstellungsbeauftragte
Anstellungsträger mit mehr als 30 Beschäftigen in der Evangelischen Kirche im Rheinland müssen eine Gleichstellungsbeauftragte/einen Gleichstellungsbeauftragten bestellen (vgl. Art. 13 Gleichstellungsgesetz). Gleichstellungsbeauftragte sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen. Sie beraten zu den geltenden gleichstellungsrechtlichen Normen und unterstützen Anstellungsträger insbesondere in Bezug auf die Erstellung und Fortschreibung des Förderplans zur Geschlechtergerechtigkeit, bei Stellenbesetzungen und Arbeitszeitmodellen.
Die Ausgestaltung der Aufgaben und das Ausmaß der Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten hängt z. B. von der Anzahl der Beschäftigten aber auch vom Umfang von personalwirtschaftlichen oder strukturellen Maßnahmen ab, die anstehen. Um Klarheit über die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten zu schaffen, empfiehlt es sich, Verabredungen in Form von Dienstanweisungen oder Checklisten zu treffen.
Im Downloadbereich stehen Musterdienstanweisungen für Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden und Kirchenkreise und Checklisten für schulische Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung.
Die Stabsstelle Vielfalt und Gender bietet einmal jährlich eine Konferenz für die Gleichstellungsbeauftragten aus den Gemeinden und Kirchenkreisen sowie den Schulen an. Bei Interesse schreiben Sie eine E-Mail an gender@ekir.de.