Gruppensupervision im Rahmen der FEA

Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst nehmen im Rahmen der FEA kostenlos an einer Gruppensupervision teil.

Die obligatorische Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA) beginnt mit der Berufung in den Probedienst. Sie bildet den Übergang von der ersten und zweiten Ausbildungsphase zur kontinuierlichen berufsbegleitenden Fortbildung in allen Amtsjahren. Die Erfahrungen pfarramtlicher Tätigkeiten werden zu Beginn der FEA-Zeit durch eine verbindliche Supervisionsphase begleitet und unterstützt. Die Supervision dient der professionellen Wahrnehmung und Reflexion des pastoralen Dienstes.

Die nach den FEA-Richtlinien verbindliche Gruppensupervision wird vierteljährlich in drei Regionen der Evangelischen Kirche im Rheinland angeboten: Region Düsseldorf, Region Köln und Region Koblenz.

Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer im Probedienst wird zu Beginn des Dienstes einer Supervisionsgruppe zugeordnet und nimmt während seines Probedienstes an acht Sitzungen teil. Die Koordination erfolgt durch das Landeskirchenamt. Die Sitzungen sollen den Zeitumfang von 2,5 Stunden nicht überschreiten.

Diese Supervision ist für Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst kostenlos.

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