Kirchenkreisbegleitung

  • Tobias Frick / fundus-medien.de

Die Kirchenkreisbegleitungen halten den Kontakt zu den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – insbesondere zu Superintendentinnen und Superintendenten sowie zu den Kreissynodalvorständen, stehen für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung, vertreten die Anliegen der landeskirchlichen Ebene in den Kirchenkreisen und bringen die Anliegen ihrer Kirchenkreise in Entscheidungsprozesse der landeskirchlichen Ebene ein. Sie

  • sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Kirchenkreise und Kirchengemeinden
  • vertreten die Kirchenleitung auf der Kreissynode (Artikel 102 der Kirchenordnung)
  • nehmen an den Pfarrkonventen, Mitarbeitendenkonventen, Presbytertagungen, Kirchmeistertagungen und sonstigen zentralen kreiskirchlichen Veranstaltungen teil
  • sind zuständig für Visitationen der Kirchenleitung
  • begleiten und beraten in Strukturprozessen und Konfliktsituationen

Die Kirchenkreisbegleitung obliegt den Mitgliedern des Kollegiums des Landeskirchenamts. Die aktuelle Liste finden Sie in der Anlage Kirchenkreisliste im Geschäftsverteilungsplan für das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland.