Hohe finanzielle Risiken, Vertrauensverlust bei Schließungen und Fragen an die Zukunftsfähigkeit – ein Beschluss des Kollegiums im Landeskirchenamt sieht Kolumbarien sehr kritisch. Nur noch in wenigen Fällen können sie künftig erlaubt werden.
Neue Kolumbarien werden in der Evangelischen Kirche im Rheinland nur noch genehmigt, wenn es sich beim Standort um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Das hat das Kollegium des Landeskirchenamts beschlossen. Der Beschluss kommt bei einer Abwägung zu dem Ergebnis, dass für Kirchengemeinden die Risiken von Kolumbarien häufig zu hoch sind.
Cornelia Böhm, Juristin und Referentin für das Friedhofswesen im Landeskirchenamt, verweist darauf, dass mit der Errichtung von Kolumbarien eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen verbunden ist. Auch für diese Form der letzten Ruhestätte gelten die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen des Bestattungsgesetzes.
Finanzielle Fragen und persönliche Enttäuschung
„Gebühren dürfen nach dem Gesetz nur zur Kostendeckung erhoben werden. Gewinne sind daher schon per se ausgeschlossen“, sagt die Juristin. „Wenn die Prognose zur Wirtschaftlichkeit durch die Entwicklung widerlegt wird, droht die Gemeinde auf ihren Kosten sitzenzubleiben. Friedhöfe können als öffentlich-rechtliche Anstalt grundsätzlich nicht nach Maßstäben der privaten Marktwirtschaft betrieben werden.“ Gebührenerhöhungen ließen sich dann nur schwer umsetzen und könnten einen Negativtrend verstärken. Zudem bleibe die Kirchengemeinde auch bei Schließung für ein Kolumbarium verantwortlich und müsse dann die damit verbundenen Kosten zusätzlich tragen.
Dabei geht es nicht nur um ein finanzielles Problem, wenn die Träger eine letzte Ruhestätte schließen. „Für Angehörige ist das oft schwer verständlich. Dass sich gerade die Kirche aus finanziellen Gründen so verhält, ruft persönliche Enttäuschung und auch allgemeine Empörung hervor. Die Beziehung der Hinterbliebenen zu den Verstorbenen ist einfach sehr emotional und existenziell. Die Presbyterien der Kirchengemeinden übernehmen damit eine besondere Verantwortung und dies dann auch über mehrere Generationen“, erläutert die Referentin. „Gemeindeversammlungen, auf denen die Schließung eines Friedhofs gerechtfertigt werden muss, sind keine leichte Sache“, kann sie aus eigener Erfahrung berichten. In lokalen Medien werde dies oft ähnlich wahrgenommen. Für Gemeinden könne das in der Öffentlichkeit zu einem großen Problem werden.
Veränderte Bestattungskultur und gemeindliche Konzepte
Ein weiteres Risiko stellt die gesellschaftliche Entwicklung der Bestattungskultur dar. Darauf reagiert auch die Politik. So erlaubt das Land Bremen inzwischen die Asche eines Toten auf dem privaten Grundstück zu verstreuen. „Es ist keineswegs gesagt, dass ein vermuteter Bedarf für Kolumbarien langfristig besteht“, sagt Böhm. Gemeinden empfiehlt das Landeskirchenamt daher bei einer Folgenutzung entwidmeter Kirchen vorrangig andere Möglichkeiten zu prüfen, wie beispielsweise kulturelle oder diakonische Nutzungen.
Nach Ansicht von Cornelia Böhm sollte weniger von den Gebäuden aus gedacht werden, denn meistens entstehe die Idee erst durch das „überflüssige“ Gebäude und nicht umgekehrt. Dabei müsste doch die Gemeindekonzeption der Ausgangspunkt sein, nicht das Gebäude. „Was passt zu unserer Gemeindekonzeption? Was können und wollen wir uns leisten? Wie stellen wir uns auf Veränderungen ein und sichern unsere zukünftige Arbeit?“, das sind für sie wichtige Fragen, die am Anfang aller Überlegungen stehen sollten.
Nur wo durch den Denkmalschutz ein Abriss der Kirche fast ausgeschlossen ist und andere Nutzungen nicht wirtschaftlich sind, kann ein Kolumbarium genehmigt werden. Dies gilt, wenn auch alle anderen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Dazu gehört nicht nur die Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern ebenso ein Gemeinde- und Kirchenkreiskonzept, das das Kolumbarium in die eigene Arbeit einbindet.
Info: Kolumbarium
Ein Kolumbarium ist eine Wand oder ein Gebäude, in dem Urnen beigesetzt werden. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet ursprünglich Taubenschlag, weil altrömische Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen daran erinnerten. Die Wände der Gebäude sind oft mit kleinen Kammern versehen, die als Aufbewahrungsstätte für Urnen dienen. Meist werden die Kammern nach dem Einsetzen der Urne mit einer Platte verschlossen. Darauf sind unter anderem Name, Geburts- und Todestag des Verstorbenen eingraviert.
Formulare und Hinweise zum Antragsverfahren erhalten Sie beim Kirchenkreisdezernat im Landeskirchenamt unter E-Mail kirchenkreisdezernat.lka@ekir.de.