Das Kollegium des Landeskirchenamtes hat eine Muster-Geschäftsordnung für die Kreissynoden beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung der Muster-Geschäftsordnung für die Kreissynoden die Genehmigung nach Artikel 108 Satz 2 der Kirchenordnung als erteilt gilt.
Download Geschäftsordnung für die Kreissynoden