Nutzung von Musik in Filmen

Das Abspielen von Musik aus Filmvorführungen in Gemeinden ist weiterhin anzumelden und nun kostenpflichtig. Zum 31. Dezember 2024 ist der Pauschalvertrag der EKD mit der GEMA, der die Nutzung von Musik in Filmen abgegolten hatte (sog. Filmvertrag), ausgelaufen. Er wurde nicht erneut abgeschlossen. Kirchliche Körperschaften, die zukünftig Filmnutzungen planen, müssen diese weiterhin im Online-Portal der GEMA anmelden: https://www.gema.de/de/ueber-das-onlineportal. Ab 1. Januar 2025 fallen nun auch Kosten an, die durch die veranstaltende Körperschaft zu tragen sind. Diese belaufen sich bei unentgeltlichen Veranstaltungen auf ca. 25 Euro pro Filmvorführung.

Nachlass von 20 Prozent auf die GEMA-Gebühr

Zu beachten ist, dass bei der Online-Portal Anmeldung der Gesamtvertrag zwischen der EKD und der GEMA angewandt wird. Darin räumt die GEMA der EKD und den aus dem Vertag Berechtigten (hier: kirchlichen Körperschaften) einen Nachlass von 20 Prozent auf die GEMA-Gebühr ein. Wichtig ist, dass bei der Meldung im Portal darauf hingewiesen wird, dass man eine Körperschaft in der evangelischen Kirche ist, wenn sich dies nicht schon eindeutig aus der angemeldeten Bezeichnung der juristischen Person ergibt. Ebenso wichtig ist es, dass die Parameter, die zur Tariffindung angewendet werden, berücksichtigt werden. Dazu gehört, auf die religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung (§ 39 Abs. 3 VGG) oder Wohltätigkeit der Filmvorführung hinzuweisen. Bei dieser Zuordnung kann ggfs. ein weiterer Nachlass durch die GEMA vorgenommen werden.