Pastoraler Dienst im Übergang

Der Pastorale Dienst im Übergang soll eine Grundversorgung gewährleisten, während eine Pfarrstelle vakant ist.

Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen bieten seit 2017 nach einer Phase im Modellprojekt den Pastoralen Dienst im Übergang als eine besondere Form der Vakanzvertretung an. Der Dienst wird in der Regel für ein Jahr in der jeweiligen Gemeinde wahrgenommen und kann auf maximal zwei Jahre verlängert werden. Über die Einrichtung entscheidet das Presbyterium zusammen mit der zuständigen Superintendentin oder dem zuständigen Superintendenten. Das Landeskirchenamt prüft die Voraussetzungen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten.

Nähere Informationen sind dem Faltblatt zu entnehmen.

  • ekir.de