Probedienst (Ausbildung zum Pfarrdienst)

Der Zugang zum Pfarrdienst erfolgt nach der „Verordnung über den Zugang zum Pfarrdienst in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ vom 19. Januar 2024, KABL 3/24. Zugehörige Durchführungsbestimmungen sind in Arbeit.