Steuerpflichten der Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen als solche der Besteuerung. In den letzten Jahren führten vielfältige Rechtsänderungen dazu, dass sich auch die Kirchengemeinden mehr denn je mit steuerrechtlichen Pflichten befassen müssen. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat daher eine Handreichung  herausgegeben. Sie dient als Orientierungshilfe und soll die maßgebenden Vorschriften systematisch bündeln, schreibt Oberkirchenrat Henning Boecker, Leiter der Abteilung Finanzen und Immobilien im Landeskirchenamt, im Vorwort der Broschüre. Die Handreichung bietet auf 40 Seiten zunächst grundsätzliche Informationen zu den Steuerpflichten der Kirchengemeinden sowie anschließend eine jeweils gesonderte Beurteilung der Steuerpflichten von Kirchengemeinden für die verschiedenen Steuerarten. Zum Beispiel für die Umsatzsteuer und für die Körperschaftssteuer, die für Kirchengemeinden besonders bedeutsam sind.

Die Handreichung „Steuerpflichten der Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ löst die bisher unter dem gleichen Titel veröffentlichte Informationsschrift – Rechtsstand. Juli 2011 – ab. Ein Arbeitskreis der Steuerreferent*innen aus den fünf (Erz-)Diözesen und den drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen hatte die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Küffner & Partner GmbH mit der Aktualisierung der Informationsschrift beauftragt. In die neue Broschüre sind sämtliche eingetretenen steuerlichen Änderungen eingearbeitet. Sie ist für den kircheninternen Gebrauch bestimmt und steht hier als Download zur Verfügung.

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