Strukturprozesse

Zu Veränderungen in Kirchengemeinden und -kreisen finden Sie hier verschiedene Leitfäden.

Fusionen von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen, Änderungen der Grenzen oder Namen, besondere Gemeindeformen – dies sind Themen im Kirchenkreisdezernat im Landeskirchenamt.

Strukturprozesse können sein:

  • Errichtung, Veränderung, Aufhebung und Fusionen von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen
  • Grenzänderungen, Namensgebung
  • besondere Gemeindeformen
  • Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen (Verbandsgesetz)
  • Beratung von Körperschaften bei Strukturprozessen

Bei einer Fusion werden die rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden aufgehoben und eine neue Kirchengemeinde wird gegründet. Diese neue Kirchengemeinde ist Rechtsnachfolgerin der aufgehobenen Kirchengemeinden.

Bei einer Angliederung wird eine rechtlich selbstständige Kirchengemeinde aufgehoben; die andere rechtlich selbstständige Kirchengemeinde bleibt bestehen. Durch Veränderung der Grenzen der bestehenden Kirchengemeinde wird die aufgehobene Kirchengemeinde angegliedert.

Bei einer Gesamtkirchengemeinde werden die rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden aufgehoben. Es wird eine Gesamtkirchengemeinde, die aus Kirchengemeindebereichen besteht, gegründet. Die Kirchengemeindebereiche wählen das Bereichspresbyterium und entsenden Mitglieder in das Gesamtpresbyterium. Die Aufgaben der Presbyterien werden durch Satzung geregelt.