Der Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Sichere und gesunde Arbeitsplätze für Mitarbeitende sind aber eine wichtige Voraussetzung für eine wertschätzende und engagierte Arbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Die Arbeitgeberverantwortung in der Evangelischen Kirche im Rheinland nehmen in der Regel die Vorsitzenden der Presbyterien und die Leitungen von Einrichtungen wahr.
Gesetzliche Grundlagen
Im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu beachten, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitszeitgesetz oder Mutterschutzgesetz.
Diese werden in Verordnungen, wie z. B. der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Wichtig ist aber auch das autonome Recht des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) in Form von Unfallverhütungsvorschriften.
Was ist zu tun?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Man nennt dies auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die für alle in der Kirche Tätigen umzusetzen ist. Hierzu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Bestellung von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten etc.
- Übertragung von Unternehmerpflichten
- Organisation der Ersten Hilfe/Notfall-organisation
- Bereitstellung von allen relevanten Gesetzen und Vorschriften im Arbeitsschutz
- Organisation von Schulungen und Fortbildungen im Arbeitsschutz
- Organisation von Unterweisungen
- Beauftragung von wiederkehrenden Prüfungen
- Instandhaltung von Gebäuden, Arbeitsmitteln und Maschinen
- Erstellen und Vorhalten von Dokumenten wie Vorsorgekartei, Hautschutzplan, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen etc.
- Dokumentation aller Aktivitäten im Arbeitsschutz
Wer kann helfen?
Sicherheitstechnik:
Rat und Unterstützung können Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit der Evangelischen Kirche im Rheinland bekommen. Wer Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, erfahren Sie im Intranet unter dem Stichwort „Arbeitssicherheit“. Dort finden Sie die Kontaktdaten aller Fachkräfte, einem Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Arbeitsmedizin:
Die arbeitsmedizinische Betreuung findet EKD-weit durch die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der B.A.D. GmbH statt.
Informationen hierzu finden Sie im EKiR- Portal und dem Stichwort „Arbeitssicherheit – Akteure im Arbeitsschutz-Arbeitsmedizin“.
Was kann helfen?
Für Ihre Arbeit im Arbeitsschutz stellen wir Ihnen Praxishilfen zur Verfügung:
- Vorlagen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Vorlagen für Beauftragungen
- Unterweisungshilfen
- Vorlagen für Betriebsanweisungen
- Informationsbroschüren
- u.v.m.
Sprechen Sie diesbezüglich Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit an!
Wichtige Adressen:
- Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): www.vbg.de
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): www.bgw-online.de
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): www.svlfg.de
- Unfallkasse Nordrhein- Westfalen (UK NRW): www.unfallkasse-nrw.de
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP): www.ukrlp.de
- Unfallkasse Hessen (UKH): www.ukh.de
- Unfallkasse Saarland (UKS): www.uks.de
- Evangelische Fachstelle für Arbeits-und Gesundheitsschutz www.efas-online.de
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de