Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten

Zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der VG Musikedition besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Kirchengemeinden ermöglicht, vor dem Hintergrund des „Kopierverbots“ gem. § 53 Abs. 4 UrhG ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen in bestimmtem Umfang herzustellen zu verwenden. Dieser Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten ist bis zum 31. Dezember 2032 verlängert worden. Durch den Abschluss des Pauschalvertrages durch die EKD werden die Gemeinden von den Kosten für eigene Verträge über Vervielfältigungen von Noten und Liedtexten entlastet.

Vervielfältigung für den Gemeindegesang

Den Gemeinden ist es auf der Grundlage des Pauschalvertrages möglich, Vervielfältigungen (z. B. Fotokopien) für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages bleibt die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten mittels Beamer sowie die Herstellung von kleineren Liedsammlungen mit max. acht Seiten zur einmaligen Verwendung in einer einzelnen Veranstaltung (z.B. Trauung oder Konfirmation).

Streaming von Gottesdiensten

Die befristete Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten läuft zum Jahresende aus.

Bei einer Übertragung unter Nutzung von Youtube oder einer anderen Videoplattform, wird die Liedtexteinblendung durch bestehende Vereinbarungen der VG Musikedition mit den Plattformbetreiber (hier beispielsweise: Youtube, o.a.) geregelt. Dies gilt auch, wenn der Link von Youtube auf der Internetseite der Gemeinde eingebettet wird.  

Nutzung über QR-Code

Neu von der Vereinbarung umfasst ist ab 2026 die für die Dauer einer konkreten Veranstaltung und auf deren Teilnehmende beschränkte Zugänglichmachung von Liedern und Liedtexten via QR-Code o.ä.

Gesondert zu lizenzieren

Nicht Bestandteil des Vertrages ist – wie bisher – die Herstellung von Kopien und anderen Vervielfältigungen für Chöre, Solisten und Instrumentalisten. Ebenfalls gesondert zu lizenzieren sind unter anderem Sammlungen im Rahmen von § 46 UrhG, Vervielfältigungen bspw. in Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenheimen oder zu musikpädagogischen Zwecken. Für die nicht über den Pauschalvertrag abgegoltenen Lizenzierungen erhalten die Berechtigten einen gesamtvertraglich vereinbarten Nachlass.

Gesamtvertrag erleichtert Rechteerwerb

Seit Mai 2021 haben die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen, die gliedkirchlichen und gliedkirchenübergreifenden Institutionen und Einrichtungen, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie ihre Vereinigungen, Institutionen und Einrichtungen nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten (und Liedtexten) zu weiteren Zwecken anzufertigen und zu verwenden. Dies gilt zum Beispiel für Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienbildungsstätten, sonstige Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, der Altenpflege oder in Kirchenmusikschulen bzw. für den Einzel-Instrumentalunterricht durch Kirchenmusiker.

Meldebogen

In dem gemeinsam mit der VG Musikedition erstellten Merkblatt und Meldebogen zur Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten ist übersichtlich dargestellt, was durch den bestehenden Gesamtvertrag abgedeckt ist und welche Nutzungen von Kirchengemeinden, Kirchenmusikern, Kindergärten, Seniorenheimen u.a. gesondert lizenziert werden müssen. Mit Meldebogen können die ggfs. notwendigen Lizenzen verwaltungseinfach beantragt werden.

Durch den Gesamtvertrag können weitere Berechtigte, die bisher nicht erfasst waren, ihrerseits die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten entsprechend der Lizenzbestimmungen der VG Musikedition bei dieser direkt lizensieren und vergüten.

Dieser Rahmenvertrag gilt nahezu wortgleich sowohl in der katholischen Kirche als auch in der Diakonie. Der Gesamtvertrag kann auf kirchenrecht-ekd.de eingesehen werden. Weitere Informationen zu melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen finden Sie auf den Webseiten der EKD unter Downloads Musiknutzung und Urheberrecht.

Info: VG Musikedition

Die VG Musikedition nimmt als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.