Gerade für Gemeinden, die viele beruflich Mitarbeitende beschäftigen, bietet es sich an, das Amt der Personalkirchmeisterin oder des Personalkirchmeisters zu vergeben. Vielfach gibt es Presbyterinnen und Presbyter, die durch ihre berufliche Tätigkeit über Erfahrungen in Personalführung verfügen und dies in der Gemeinde zum Einsatz bringen können.
Ansprechperson für beruflich Mitarbeitende in der Gemeinde
Die Personalkirchmeisterin beziehungsweise der Personalkirchmeister ist in erster Linie Ansprechperson für die beruflich Mitarbeitenden in der Gemeinde, berät das Presbyterium bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz, ist gegebenenfalls aktiv bei der Personalsuche und vertritt das Presbyterium gegenüber der Mitarbeitendenvertretung. In der Regel wird ihnen die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Gemeinde vom Presbyterium übertragen. Dies enthält dann auch das Führen von Mitarbeitendengesprächen, die Erarbeitung von Dienstanweisungen und die Veranlassung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung geht. Gerade in arbeitsrechtlichen Fragen wird die Personalkirchmeisterin oder der Personalkirchmeister in besonderer Weise durch die Personalverwaltung der gemeinsamen Verwaltung unterstützt.
Besondere Herausforderungen des Personalkirchmeisteramts
In besonderer Weise ist das Personalkirchmeisteramt gefordert, wenn mehrere Kirchengemeinden nach dem Personalrahmenkonzept des Kirchenkreises miteinander kooperieren. Mitarbeitende, etwa die Kirchenmusikerin oder der Jugendmitarbeiter, sind in benachbarten Kirchengemeinden tätig. Hier muss die Abstimmung mit den Partnern über den Personaleinsatz erfolgen und die Stellenplanung miteinander besprochen werden.
Regelmäßige Tagungen für Personalkirchmeister
Wichtig ist, dass das Presbyterium festlegt, welche Aufgaben mit dem Personalkirchmeisteramt verbunden sind. Durch Satzung kann ihnen auch die Einstellung von Mitarbeitenden übertragen werden, soweit es sich nicht um Leitungsfunktionen handelt. Das Landeskirchenamt lädt regelmäßig zu Personalkirchmeistertagungen ein, die wichtige Themen des Arbeitsrechts und der Personalführung in den Blick nehmen und den Austausch untereinander befördern. Die Termine finden sich im auf EKiR.intern im Portal.