Zusammenarbeit von Kirchengemeinden

In den vergangenen Jahren haben sich Kirchengemeinden immer häufiger entschieden, mit Nachbargemeinden zu kooperieren. Eine Arbeitshilfe informiert über die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit.

Kirchenkreise sehen Möglichkeiten der Zusammenarbeit oder Kooperation in der Gründung von Verbänden, Kompetenzzentren oder dem Abschluss von Vereinbarungen nach dem Verbandsgesetz.

Einige Kirchengemeinden schließen sich mit anderen Kirchengemeinden zusammen. Viele Kirchengemeinden wollen diesen Schritt allerdings noch nicht gehen, sondern suchen andere Möglichkeiten, mit Nachbargemeinden zu kooperieren, sodass bestimmte Arbeitsbereiche abgesichert werden, die Gemeinde aber in der jetzigen Struktur erhalten bleibt. In vielen Fällen dient auch eine Kooperation der vorsichtigen Annäherung an eine oder mehrere Nachbarkirchengemeinden, sodass später eine Fusion in Aussicht genommen werden kann.

Nichts hindert Kirchengemeinden oder Kirchenkreise daran, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu stärken: Die Koordination von Aufgaben, das Sparen durch gemeinsame Materialbeschaffung, die Abstimmung von Angeboten und Gottesdiensten, die Beschäftigung gemeinsamer Mitarbeitender, selbst finanzielle Transferleistungen – all das ist grundsätzlich auf der Basis von Absprachen und Presbyteriumsbeschlüssen möglich. Wo Veränderungen neue Strukturen erfordern, stellt sich die Frage: Sind solche Einzelabsprachen tragfähig genug, um langfristige gute Lösungen zu bringen?

Hier steht eine entsprechende Arbeitshilfe zur Verfügung, die wichtige Informationen über die einzelnen Formen sowie Hinweise (rechtliche Grundlagen, Muster, Links etc.) enthält. Eine Mustersatzung für einen Verband finden Sie im Artikel Satzungen.