Zuschuss Gesetzliche Krankenversicherung

Statt Beihilfe ist künftig auch ein Zuschuss zu den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

In Zukunft besteht auch für Kirchenbeamtinnen und -beamte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis die Möglichkeit, statt der Beihilfe einen Zuschuss zu den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Das hat die Landessynode auf ihrer Tagung Anfang 2019 in Bad Neuenahr beschlossen. Kirchenbeamtinnen und -beamte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer erhalten dann die Hälfte der der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Pfarrvertretung hatte bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie diese Möglichkeit für ein „interessantes Angebot“ hält.

  • Tim Reckmann / pixelio.de