Ist die Einrichtung von Kirchen-Kolumbarien — also Urnengrabstätten – eine Möglichkeit, nicht mehr genutzte Kirchengebäude zu erhalten? Dieser Frage geht ein Buch nach, das Landeskirchenrätin Gudrun Gotthardt gemeinsam mit Professorin Birgit Franz herausgegeben hat.
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für eine Feuerbestattung anstelle der traditionellen christlichen Erdbestattung. Als letzte Ruhestätten für die Urnen entstehen zunehmend sogenannte Kolumbarien. In einigen rheinischen Gemeinden gibt es deshalb Überlegungen, Kirchengebäude zu Kolumbarien umzuwidmen, um sie so erhalten zu können.
Welche Aspekte bei diesem Schritt zu beachten und abzuwägen sind, legt die neue Arbeitshilfe dar, die Landeskirchenbaudirektorin Gudrun Gotthardt, Leiterin des Dezernates Bauen und Liegenschaften des Landeskirchenamts der Evangelischen Kirche im Rheinland, gemeinsam mit der Architektin Prof. Dr.-Ing. Birgit Franz von der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim herausgegeben hat.
Chancen und Risiken werden aufgezeigt
Das Buch dokumentiert die Beiträge der 7. Baukirchmeistertagung 2014 der rheinischen Kirche in Bonn. Es wendet sich an Kirchengemeinden, die über die Möglichkeit nachdenken, ein Kirchengebäude als Urnengrabstätte zu nutzen. Es greift diverse Überlegungen auf und leistet Entscheidungshilfe. Das Thema Kirchenkolumbarien wird aus theologischer, innergemeindlicher, gestalterischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht beleuchtet.
Die Beiträge zeigen Chancen und Risiken einer solchen Entscheidung auf. So muss zum Beispiel bedacht werden: Ein Kolumbarium in einer ehemaligen evangelischen Kirche ist rechtlich gesehen ein evangelischer Friedhof. Die Kirchengemeinde wird damit zur Friedhofsträgerin und geht sehr langfristige Verpflichtungen ein, schreibt Cornelia Böhm, juristische Referentin im Dezernat 4.1 des Landeskirchenamts, in ihrem Beitrag.
Keine Patentlösungen
„Für Kolumbarien in Kirchen gibt es keine Patentlösungen. Ohne inhaltliche Einbindung in die Gemeindekonzeption macht die Verwandlung oder Ergänzung einer Gottesdienststätte zur Grabeskirche keinen Sinn“, sagt Gudrun Gotthardt. Es sei wichtig, die Wirkung des Raums auf das Gemeindeleben umfassend zu bedenken. Kolumbarien sollten mit Bedacht gestaltet werden. Für jedes Projekt müsse nach individuellen Lösungen gesucht werden.
Der Artikel „Kolumbarien nur noch in denkmalgeschützten Kirchen“ geht auf die Genehmigungsfähigkeit und die Risiken einer Grabeskirche ein.