Für viele verschiedene Arbeitsbereiche können die Kirchenkreise Synodalbeauftragte benennen. So gibt es zum Beispiel Synodalbeauftragte für das Ehrenamt, für Presbyterfortbildung, für Prädikantenarbeit, Kirchenmusik, Kindergartenarbeit und vieles mehr. In der Kirchenordnung, Artikel 48, heißt es: „Als Synodalbeauftragte können Personen berufen werden, die die Voraussetzungen der Mitgliedschaft oder beratenden Teilnahme in einem Fachausschuss (…) erfüllen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Als Synodalbeauftragte können auch Pfarrer*innen oder Presbyter*innen tätig sein.
Sie koordinieren und organisieren innerhalb des Kirchenkreises Anfragen und Angebote in Bezug auf ihren Arbeitsbereich sowie den diesbezüglichen Informationsfluss. Sie machen den Kirchengemeinden Angebote, bieten Vernetzung und Austausch untereinander an und organisieren zum Beispiel Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Außerdem halten sie den Kontakt zum Landeskirchenamt und besuchen die meist jährlichen Treffen der jeweiligen Synodalbeauftragen, sodass ein landeskirchenweiter Austausch stattfinden kann.
Es wird nicht jeder Arbeitsbereich in jedem Kirchenkreis durch Synodalbeauftragte vertreten, aber wenn von den Kirchengemeinden ein entsprechender Bedarf signalisiert wird, kann dadurch eine Benennung angestoßen werden.