Für die Nutzung von Musik in Gottesdiensten, bei kirchlichen Veranstaltungen und im Online-Bereich bestehen zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Verwertungsgesellschaften GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und VG Musikedition befristete Pauschalverträge.
Fortsetzung des Pauschalvertrags mit der GEMA
Die Vereinbarung für die pauschale Abgeltung der Musiknutzung mit der GEMA ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 verlängert worden. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Mit der Verlängerung sind inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Vertrag verbunden. Weiterhin gilt:
- Für die Musiknutzung in Gottesdiensten, bei gottesdienstähnlichen Veranstaltungen, Andachten u. ä. sowie auf den Internetseiten der Kirchengemeinden bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
- Die Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen in der kirchengemeindlichen Arbeit ist weiterhin pauschal abgegolten. Feste von Kindertagesstätten, Seniorenveranstaltungen und adventliche Feiern müssen in aller Regel unabhängig von der Anzahl nicht gemeldet werden.
- Meldepflichtig ist die Musiknutzung bei Gemeindefesten und vergleichbaren Festen von anderen aus dem Pauschalvertrag Berechtigten.
- bleiben auch gebührenpflichtig.
- Eine Neuzusammenstellung von einzelnen Musikstücken (früher auf Tonband, heute auf USB-Sticks, Festplatte oder CD) zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe bei Einzelveranstaltungen im Rahmen der kirchlichen Arbeit ist separat zu lizensieren.
Der Pauschalvertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten (sog. Veranstaltungsvertrag) ist über die Rechtssammlung der EKD einsehbar.
Für die Musiknutzung in Filmvorführungen gilt seit Beginn des Jahres 2025, dass hierfür bei Veranstaltungen neben der notwendigen Lizensierung beim Filmverleih auch eine Melde- und Gebührenpflicht gegenüber der GEMA besteht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Übersicht zu bei der GEMA abgegoltenen, meldepflichtigen und nicht abgegoltenen Veranstaltungen finden Sie hier.
Nachlass für nicht abgegoltene Musiknutzung
Für Musiknutzungen für die eine Vergütungspflicht besteht und eine ordnungsgemäße Meldung erfolgt ist, wurde mit der GEMA im Rahmen des Gesamtvertrags ein Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die Gebühr vereinbart. Bitte weisen Sie bei der Anmeldung der Veranstaltung auf die Vereinbarung der EKD mit der GEMA hin.
Meldeverfahren an die GEMA
Die Meldung von Musiknutzung an die GEMA erfolgt ausschließlich über das GEMA-Online-Portal. Hierzu ist von Kirchengemeinden und anderen berechtigten Einrichtungen ein entsprechendes Konto bei der GEMA einzurichten. Informationen zur Nutzung des GEMA-Online-Portals für kirchliche Veranstaltungen, Konzerte und bei Filmnutzungen sind bei der EKD abrufbar.
Pauschalvertrag mit der VG Musikedition
Der Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten zwischen VG Musikedition und EKD ist ebenfalls verlängert worden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2032. Die befristete Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten läuft hingegen zum 31. Dezember 2025 aus. Mehr zur Verlängerung des Pauschalvertrags und zum Gesamtvertrag mit der VG Musikedition erfahren Sie hier.
Weitere Informationen zur Musiknutzung und zum Urheberrecht finden Sie auf den Seiten der EKD.