Die Kirchengemeinden bestimmen ihre Geschicke grundsätzlich selbst. In kirchengesetzlich geregeltem Maße unterliegen sie jedoch einer Aufsicht durch Kirchenkreis und Landeskirche.
Die Kirchenkreisbegleitungen halten den Kontakt zu den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – insbesondere zu Superintendentinnen und Superintendenten sowie zu den Kreissynodalvorständen, stehen für alle Anliegen und ...